Bericht des Aufsichtsrats


Sehr geehrte Damen und Herren,

das Jahr 2013 stand für UNIQA weiterhin im Zeichen des langfristigen Strategieprogramms UNIQA 2.0 Besonders hervorzuheben ist dabei die im Oktober erfolgreich abgewickelte Kapitalerhöhung (Re-IPO) mit einem Emissionserlös von 757 Millionen Euro, wodurch der Streubesitz der UNIQA Aktie signifikant erhöht werden konnte.

UNIQA hat sich unter dem Strategieprogramm UNIQA 2.0 zum Ziel gesetzt, die Anzahl der Kunden bis zum Jahr 2020 auf 15 Millionen zu steigern und das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit bis zum Jahr 2015 um bis zu 400 Millionen Euro gegenüber dem Jahr 2010 zu erhöhen. Das Unternehmen konzentriert sich auf seine Kernaktivitäten, es setzt auf ein profitables Geschäft in Österreich und ein rentables Wachstum in Zentral- und Osteuropa. UNIQA liegt voll im Plan, diese ehrgeizigen Ziele zu erreichen.

Tätigkeit des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat sich im Jahr 2013 laufend über die Geschäftsentwicklung und Lage der seit Juli 2013 unter UNIQA Insurance Group AG neu firmierenden Gesellschaft sowie des Gesamtkonzerns vom Vorstand unterrichten lassen, die Geschäftsführung des Vorstands beaufsichtigt und sämtliche ihm von Gesetz und Satzung übertragenen Aufgaben wahrgenommen. In den Aufsichtsratssitzungen hat der Vorstand den Aufsichtsrat durch ausführliche Quartalsberichte und weitere mündliche und schriftliche Berichte informiert. Über Maßnahmen, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedurften, wurde der Aufsichtsrat rechtzeitig und umfassend informiert.

Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird laufend die Teilnahme an Informationsveranstaltungen zu relevanten Themen angeboten. Im Jahr 2013 wurden zwei Spezialseminare mit Themen zum neuen Regelungswerk Solvency II durchgeführt.

Schwerpunkte der Beratungen

Im Mittelpunkt der Beratungen standen die Ergebnissituation der Unternehmensgruppe und die strategische Weiterentwicklung des Konzerns. Der Aufsichtsrat trat im Jahr 2013 zu fünf Sitzungen zusammen.

In der Sitzung vom 21. Februar befasste sich der Aufsichtsrat vor allem mit den vorläufigen Unternehmensergebnissen der Gruppe im Geschäftsjahr 2012 und den ersten Entwicklungen des Geschäftsjahres 2013.

Im Mittelpunkt der Sitzung des Aufsichtsrats vom 10. April standen die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012 und die Berichterstattung des Vorstands über die Entwicklung der Unternehmensgruppe im 1. Quartal 2013. Darüber hinaus wurde die Emission einer Hybridkapitalanleihe grundsätzlich genehmigt, dies als Ausgleich für im Jahr 2013 zur Tilgung vorgesehene Ergänzungskapitalemissionen der UNIQA Insurance Group AG und der UNIQA Österreich Versicherungen AG in Höhe von insgesamt 200 Millionen Euro Nominale. Weiters befasste sich der Aufsichtsrat mit den Gegenständen der 14. ordentlichen Hauptversammlung vom 27. Mai 2013.

In der Aufsichtsratssitzung vom 16. Mai widmete sich der Aufsichtsrat der aktuellen Entwicklung der Gruppe im 2. Quartal 2013 und genehmigte Umstrukturierungen bei den Konzerngesellschaften der UNIQA International AG in Italien und in der Schweiz. Über die bevorstehende Bestellung eines Vorstandsmitglieds bei der UNIQA Österreich Versicherungen AG wurde informiert.

Am 16. September beschäftigte sich der Aufsichtsrat mit der Ergebnissituation der Unternehmens­gruppe im 1. Halbjahr 2013, der aktuellen Entwicklung im 3. Quartal 2013 und dem Forecast für das Geschäftsjahr 2013. Darüber hinaus befasste er sich grundsätzlich mit der in Aussicht gestellten Kapitalerhöhung (Re-IPO) der UNIQA Insurance Group AG und ermächtigte den eingesetzten Arbeitsausschuss, sämtliche damit zusammenhängenden und erforderlichen Beschlüsse zu fassen. Über M&A-Aktivitäten der UNIQA International AG wurde berichtet. Der eingesetzte Arbeitsausschuss wurde ermächtigt, allfällige Entscheidungen über Maßnahmen in diesem Zusammenhang zu treffen.

Neben der Berichterstattung über die Ergebnisse der Gruppe in den ersten drei Quartalen 2013 und der Planung für das Geschäftsjahr 2014 evaluierte der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 13. November seine Tätigkeit entsprechend dem Corporate Governance Kodex. Darüber hinaus erteilte der Aufsichtsrat die Zustimmung zur Begebung von konzerninternen Hybridkapitalemissionen von UNIQA Österreich Versicherungen AG und der Raiffeisen Versicherung AG. Genehmigt wurde weiters die Konzentration der Rückversicherung der Konzerngesellschaften bei der UNIQA Re AG in Zürich. In diesem Zusammenhang wurde einer Stärkung der Eigenmittel der UNIQA Re AG die Zustimmung erteilt.

Ausschüsse des Aufsichtsrats

Um die Arbeit des Aufsichtsrats zu erleichtern und effizient zu gestalten, sind neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungsausschuss weitere Ausschüsse des Aufsichtsrats eingerichtet.

Der Arbeitsausschuss hat im abgelaufenen Geschäftsjahr zwei Sitzungen abgehalten. Auf Grundlage der vom Gesamtaufsichtsrat erteilten Ermächtigung wurde am 23. September der Re-IPO beschlossen. In der Sitzung vom 12. Dezember beschäftigte sich der Arbeitsausschuss mit grundsätzlichen Überlegungen und Umsetzungen zur Anpassung der Veranlagungspolitik in Immobilien.

Zwei den Re-IPO ausführende Beschlüsse des Arbeitsausschusses wurden am 9. und 17. Oktober 2013 auf schriftlichem Wege gefasst. Im Oktober 2013 wurde der Abgabe eines bindenden Angebots auf Erwerb der Tochtergesellschaften der Baloise Holding AG in Kroatien und in Serbien im Umlaufwege die Zustimmung erteilt. Schließlich genehmigte der Arbeitsausschuss im Juli 2013 die Detail­konditionen der Hybrid­kapital­emission mit einem Volumen von 350 Millionen Euro Nominale.

Der Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten beschäftigte sich in vier Sitzungen mit dienstrechtlichen Angelegenheiten der Vorstandsmitglieder sowie mit Fragen der Vergütungspolitik und der Nachfolgeplanung.

Der Veranlagungsausschuss beriet in drei Sitzungen über die Strategie in der Kapitalveranlagung, Fragen der Kapitalstruktur und über die Ausrichtung des Risiko- und Asset-Liability-Managements.

Der Prüfungsausschuss tagte im Geschäftsjahr 2013 in drei Sitzungen in Anwesenheit des (Konzern-)Abschlussprüfers. In der Sitzung vom 10. April wurden sämtliche Abschlussunterlagen und der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands behandelt. In der Sitzung vom 16. Mai wurde die Planung der Abschlussprüfungen der Gesellschaften der Unternehmensgruppe der UNIQA Insurance Group AG für das Geschäftsjahr 2013 erörtert. Im Zuge der Sitzung vom 13. November wurde vom Abschlussprüfer über die bisherigen Ergebnisse der Vorprüfungen informiert. Ein Bericht des Abschlussprüfers über die Beurteilung der Funktionsfähigkeit des Risikomanagements wurde zur Kenntnis genommen. Im Besonderen wurden dem Prüfungsausschuss quartalsweise die Berichte der Internen Revision über Prüfungsgebiete und wesentliche Prüfungsfeststellungen aufgrund durchgeführter Prüfungen zur Verfügung gestellt.

Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden haben die Aufsichtsratsmitglieder über die Sitzungen und die Arbeit der Ausschüsse unterrichtet.

Jahres- und Konzernabschluss

Der vom Vorstand erstellte Jahresabschluss und der Lagebericht der UNIQA Insurance Group AG sowie der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellte Konzernabschluss und Konzernlagebericht für das Jahr 2013 wurden durch die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Der Aufsichtsrat hat das Ergebnis der Prüfung zustimmend zur Kenntnis genommen.

Die Einklangsprüfung des Corporate-Governance-Berichts nach § 243b UGB sowie die Evaluierung der Einhaltung der Regeln des ÖCGK durch UNIQA im Geschäftsjahr 2013 wurden von der Univ. Prof. DDr. Waldemar Jud Corporate Governance Forschung CGF GmbH durchgeführt und haben ergeben, dass UNIQA die Regeln des Österreichischen Corporate Governance Kodex im Geschäftsjahr 2013 – soweit diese von der Entsprechenserklärung umfasst waren – eingehalten hat.

Der Aufsichtsrat hat den Konzernabschluss und den Jahresabschluss der UNIQA Insurance Group AG gebilligt und sich mit dem Konzernlagebericht und dem Lagebericht einverstanden erklärt. Damit ist der Jahresabschluss 2013 gemäß § 96 Abs. 4 Aktiengesetz festgestellt.

Der Aufsichtsrat hat den Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands geprüft und gebilligt. Der ordentlichen Hauptversammlung am 26. Mai 2014 wird demnach eine Dividendenausschüttung in Höhe von 35 Cent je Aktie vorgeschlagen.

Der Aufsichtsrat dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der UNIQA Group für ihren großen persönlichen Einsatz im abgelaufenen Geschäftsjahr.

Wien, im April 2014
Für den Aufsichtsrat

Dr. Walter Rothensteiner
Vorsitzender des Aufsichtsrats

© UNIQA Group 2014