4. Kapitalisierung


Auf Basis der derzeitigen aufsichtsrechtlichen Anforderungen erfolgt die Berechnung der verfügbaren Eigenmittel sowie des Risikokapitalbedarfs nach Solvency I.

Sobald Solvency II in Kraft tritt, werden die Definition und Berechnung der verfügbaren Eigenmittel sowie des Kapitalbedarfs und die Steuerung durch die Solvency II-Vorgaben ersetzt.

Die Solvabilitätsquote auf Basis der aufsichtsrechtlichen Bestimmungen beträgt per 31.Dezember 2103 287,1 Prozent. Die anrechenbaren Eigenmittel betragen 3.290,2 Millionen Euro; darin sind bis zur Hälfte des Eigenmittelerfordernisses anrechenbare nachrangige Verbindlichkeiten in Höhe von 250,0 Millionen Euro und bis zu einem Viertel des Eigenmittelerfordernisses anrechenbare nachrangige Verbindlichkeiten in Höhe von 286,5 Millionen Euro enthalten. Das Solvenzerfordernis beträgt 1.145,9 Millionen Euro. Damit sind die aufsichtsrechtliche und die interne Mindestkapitalisierung von 135,0 Prozent deutlich übererfüllt.

4.1. Gesetzliche Anforderungen

Die Risikokapitalanforderungen und die verfügbaren Eigenmittel werden derzeit nach dem geltenden Solvency I-Regulativ ermittelt. Diese werden bei Inkrafttreten der Solvency II-Bestimmungen ersetzt. Um einen reibungslosen Übergang zwischen diesen differierenden Berechnungsverfahren zu garantieren, führt die UNIQA Group seit 2008 Parallelrechnungen duch. Eine Konsequenz dieser Bemühungen ist eine frühe gruppenweite Einführung der neuen Methoden und Prozesse. Dadurch werden Lücken und Defizite früh erkannt und zeitgerecht bereinigt.

4.2. Interne Kapitalausstattung

Die UNIQA Group definiert ihren Risikoappetit auf Basis eines „Economic Capital Model“ (ECM). Die Überdeckung der quantifizierbaren Risiken mit anrechenbaren Eigenmitteln soll sich kurzfristig auf mindestens 150 Prozent belaufen. Langfristig ist eine Überdeckung von bis zu 170 Prozent zu erreichen.

Mit 30. Juni 2013 ‑ und damit vor der Platzierung der Ergänzungskapitalanleihe im Juli 2013 und der durchgeführten Kapitalerhöhung im Oktober 2013 ‑ belief sich die Solvenzquote nach dem ECM auf 118,7 Prozent. Unter Berücksichtigung der Kapitalerhöhung und des Ergänzungskapitals von 150,0 Millionen Euro liegt die „Pro-forma-Solvenzquote“ bei 149,9 Prozent. Weitere Details finden sich im ECM-Bericht (ab Mai 2014).

4.3. S&P-Modell

Zusätzlich zu regulatorischen und internen Vorschriften werden auch Kapitalanforderungen einer externen Ratingagentur berücksichtigt, um die Kreditwürdigkeit objektiv darzustellen/vergleichbar zu machen. Die UNIQA Group unterzieht sich daher regelmäßig der Bewertung der Ratingagentur Standard & Poor’s. Im Oktober 2013 hat diese das Rating der UNIQA Group auf „A-“ und jenes der UNIQA Österreich Versicherungen AG und der UNIQA Re AG auf "A", jeweils mit stabilem Ausblick, hochgestuft. Gleichzeitig wurde die von UNIQA im Juli dieses Jahres emittierte Hybridkapitalanleihe im Rating um einen Notch auf „BBB“ angehoben. Die UNIQA Group berücksichtigt die Auswirkungen auf ihr Rating in ihrem Kapitalplanungsprozess ‑ mit dem Ziel dieses in Zukunft weiter zu verbessern.

UNIQA betreibt selbstständig das rein quantitative Ratingmodell von Standard & Poor´s. Klares Ziel ist es, auf mathematischer Ebene ein Mindestergebnis von „AA“ zu halten.

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