6. Risikobericht

6.4 Kapitalisierung

Mit Inkraftsetzung von ab 1. Jänner 2016 wurden die Definition und Berechnung der verfügbaren Eigenmittel sowie des Kapitalbedarfs und die Steuerung durch die Solvency-II-Vorgaben ersetzt.

Gesetzliche Anforderungen

Die Risikokapitalanforderungen und die verfügbaren Eigenmittel werden seit 1. Jänner 2016 nach dem geltenden Solvency-II-Regulativ ermittelt. Um einen reibungslosen Übergang vom vormals gültigen Solvency-I-Regulativ zu garantieren, hat UNIQA seit 2008 Parallelrechnungen durchgeführt. Eine Konsequenz dieser Bemühungen war eine frühe gruppenweite Einführung der neuen Methoden und Prozesse, weshalb Lücken und Defizite frühzeitig erkannt wurden und zeitgerecht bereinigt werden konnten. Eine erste Umsetzung der neu geforderten Methoden unter wurde durch den „Day 1 Report“ abgedeckt, der entsprechend den Anforderungen gemäß Art. 375 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 der Kommission von Oktober 2014 qualitative und quantitative Informationen zu den eröffnenden Bewertungen von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, Mindest- und Solvenzkapitalbedarf sowie den anrechenbaren Eigenmitteln per 1. Jänner 2016 erforderte. Die weitere Ausführung der Berichterstattung unter der Säule 3 wird durch den „Solvency and Financial Condition Report“ sowie durch den „Regular Supervisory Report“ adressiert, wie im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) 2016 unter §§ 241 ff. gefordert.

Interne Kapitalausstattung

UNIQA definiert seinen auf Basis eines „Economic Capital Model“ (). Die Bedeckung der quantifizierbaren Risiken mit anrechenbaren Eigenmitteln (Kapitalquote) soll gemäß der Risikopräferenz zwischen 155 und 190 Prozent liegen, wobei der Zielwert bei 170 Prozent festgelegt ist.

Details zum Stichtag 31. Dezember 2016 inklusive einer detaillierten Veränderungsanalyse finden sich im ECM-Bericht.

S&P-Modell

Zusätzlich zu regulatorischen und internen Vorschriften werden auch Kapitalanforderungen einer externen Ratingagentur berücksichtigt, um die Kreditwürdigkeit objektiv darzustellen und vergleichbar zu machen. UNIQA unterzieht sich daher regelmäßig der Bewertung der Ratingagentur Standard & Poor’s. Das Rating der UNIQA Insurance Group AG wird von Standard & Poor’s mit „A–“ bewertet. Die UNIQA Österreich Versicherungen AG und die UNIQA Re AG sind mit „A“ eingestuft und die UNIQA Versicherung AG in Liechtenstein mit „A–“. Die im Jahr 2013 (350,0 Millionen Euro Tier 2, First Call Date: 31. Juli 2023) und im Jahr 2015 (500,0 Millionen Euro Tier 2, First Call Date: 27. Juli 2026) begebenen Ergänzungskapitalanleihen werden von Standard & Poor’s mit „BBB“ bewertet. Den Ausblick für alle Gesellschaften bewertet Standard & Poor’s mit „stabil“. UNIQA berücksichtigt die Auswirkungen auf sein Rating in seinem Kapitalplanungsprozess mit dem Ziel, dieses entlang der Unternehmensstrategie nachhaltig zu steigern.

Solvency II
Richtlinie der Europäischen Union zu Publikationspflichten sowie Solvabilitätsvorschriften für die Eigenmittelausstattung von Versicherungsunternehmen.
Solvency II
Richtlinie der Europäischen Union zu Publikationspflichten sowie Solvabilitätsvorschriften für die Eigenmittelausstattung von Versicherungsunternehmen.
Risikoappetit
Bezeichnet das bewusste Eingehen und den Umgang mit Risiken innerhalb der Risikotragfähigkeit.
ECM
Economic Capital Model. UNIQA Ansatz ausgehend von der EIOPA-Standardformel zur Berechnung des Risikokapitalbedarfs mit den Abweichungen der Risikohinterlegung für EEA-(European Economic Area)-Staatsanleihen, Behandlung von Asset Backed Securities und unter Nutzung des Partiellen Internen Modells für die Schaden- und Unfallversicherung.