1. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken, die als langfristige Kapitalanlagen zur Erzielung von Mieteinnahmen und/oder zum Zweck der Wertsteigerung gehalten werden, werden nach dem Anschaffungskostenmodell bewertet. Die Abschreibung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien erfolgt linear über eine Nutzungsdauer von 10 bis 77 Jahren und wird unter der Position „Kapitalanlageergebnis“ erfasst.

Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts erfolgt mittels Gutachten, die von unabhängigen Sachverständigen erstellt werden. Diese Gutachten werden auf der Basis von Ertragswert- und Sachwertverfahren oder auch eines gewichteten Ertragswerts und Substanzwerts erstellt. Dafür ist es erforderlich, zukunftsbezogene Annahmen, wie vor allem zum Diskontierungszinssatz, zur Exit Yield, zur erwarteten Auslastung (Leerstandsrate), zur künftigen Mietpreisentwicklung sowie zum Zustand der Immobilie, zu treffen. Ebenfalls werden der Bauwert und Grundwert, die Lage, die Nutzfläche und die Nutzart der Immobilie berücksichtigt. Aus diesem Grund fallen sämtliche Bewertungen des beizulegenden Zeitwerts der Immobilien unter Stufe 3 gemäß der Hierarchie nach 13. Die Bewertungsverfahren reagieren auf die zugrunde liegenden Annahmen und Parameter. So würde beispielsweise eine Reduktion des angewendeten Diskontierungszinssatzes bei gleichzeitig unveränderten sonstigen Annahmen und Parametern zu einer Erhöhung der ermittelten Immobilienwerte führen. Im Gegenzug würde beispielsweise eine Reduktion der erwarteten Auslastung oder der erwarteten Mietpreise bei wiederum unveränderten sonstigen Annahmen und Parametern zu einer Verringerung der ermittelten Immobilienwerte führen. Die bewertungsrelevanten Annahmen und Parameter werden zu jedem Stichtag auf Basis der bestmöglichen Schätzung des Managements unter Berücksichtigung der aktuell vorherrschenden Marktverhältnisse festgelegt.

Anschaffungs- und Herstellungskosten

Angaben in Tausend Euro

 

Stand am 1. Jänner 2016

2.020.279

Währungsumrechnung

–1.926

Veränderung des Konsolidierungskreises

–166

Zugänge

15.702

Abgänge

–15.262

Umbuchungen

–1.422

Umgliederung zur Veräußerung gehalten

–2.432

Stand am 31. Dezember 2016

2.014.772

Stand am 1. Jänner 2017

2.014.772

Währungsumrechnung

–2.579

Veränderung des Konsolidierungskreises

–2

Zugänge

14.925

Abgänge

–105.061

Umbuchungen

–127.440

Stand am 31. Dezember 2017

1.794.615

Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen

Angaben in Tausend Euro

 

Stand am 1. Jänner 2016

–627.689

Währungsumrechnung

842

Veränderung des Konsolidierungskreises

128

Zugänge aus Abschreibungen

–43.687

Zugänge aus Wertminderungen

–144

Abgänge

6.379

Umbuchungen

–1.683

Umgliederung zur Veräußerung gehalten

1.078

Stand am 31. Dezember 2016

–664.776

Stand am 1. Jänner 2017

–664.776

Währungsumrechnung

1.474

Zugänge aus Abschreibungen

–45.665

Zugänge aus Wertminderungen

–13.029

Abgänge

85.354

Umbuchungen

74.637

Zuschreibungen

1.287

Stand am 31. Dezember 2017

–560.719

Buchwerte

Angaben in Tausend Euro

 

Stand am 1. Jänner 2016

1.392.590

Stand am 31. Dezember 2016

1.349.996

Stand am 31. Dezember 2017

1.233.896

Beizulegende Zeitwerte

Angaben in Tausend Euro

Schaden- und Unfall­versicherung

Kranken­versicherung

Lebens­versicherung

Gesamt

Stand am 31. Dezember 2016

471.847

533.945

1.242.487

2.248.279

Stand am 31. Dezember 2017

447.622

527.343

1.242.662

2.217.627

IFRS
„International Financial Reporting Standards“ (internationale Grundsätze der Finanzberichterstattung). Seit 2002 gilt die Bezeichnung IFRS für das Gesamtkonzept der vom International Accounting Standards Board verabschiedeten Standards. Bereits zuvor verabschiedete Standards werden weiter als International Accounting Standards (IAS) zitiert.