30. Vergütungen für Vorstand und Aufsichtsrat

Die Aktivbezüge der Vorstandsmitglieder der UNIQA Insurance Group AG beliefen sich im Berichtsjahr auf 2.790 Tausend Euro (2016: 4.621 Tausend Euro). Die Pensionsaufwendungen für Vorstandsmitglieder beliefen sich auf 677 Tausend Euro (2016: 619 Tausend Euro). Die Aufwendungen für Pensionen für ehemalige Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebene beliefen sich im Berichtsjahr auf 717 Tausend Euro (2016: 815 Tausend Euro).

Die Vergütungen an die Mitglieder des Aufsichtsrats betrugen für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2016 470 Tausend Euro. Für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2017 wurden Vergütungen in Höhe von 482 Tausend Euro rückgestellt. An Sitzungsgeldern und Barauslagen wurden im Berichtsjahr 61 Tausend Euro (2016: 77 Tausend Euro) ausbezahlt.

Es gibt keine Vorschüsse und Kredite an bzw. Haftungen für Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats.

Für das Geschäftsjahr 2017 werden an die Vorstandsmitglieder der UNIQA Insurance Group AG im Jahr 2018 voraussichtlich variable Bezüge (STI) in Höhe von 1.656 Tausend Euro (2016: 1.739 Tausend Euro) ausbezahlt.