35. Verbundene und assoziierte Unternehmen

Tochterunternehmen

Tochterunternehmen sind von UNIQA beherrschte Unternehmen. Ein Unternehmen zählt als beherrscht, wenn

  • die Verfügungsgewalt über das Unternehmen bei UNIQA liegt,
  • UNIQA schwankenden Renditen aus der Beteiligung ausgesetzt ist und
  • aufgrund der Verfügungsgewalt die Höhe der Renditen beeinflusst werden kann.

Die Abschlüsse von Tochterunternehmen sind im Konzernabschluss ab dem Zeitpunkt enthalten, zu dem die Beherrschung beginnt, und bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beherrschung endet.

Verlust der Beherrschung

Verliert UNIQA die Beherrschung über ein Tochterunternehmen, werden die Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens und alle zugehörigen nicht beherrschenden Anteile und anderen Bestandteile am Eigenkapital ausgebucht. Jeder entstehende Gewinn oder Verlust wird im Periodenergebnis erfasst. Jeder zurückbehaltene Anteil an dem ehemaligen Tochterunternehmen wird zum beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt des Verlusts der Beherrschung bewertet.

Anteile an assoziierten Unternehmen

sind alle Unternehmen, bei denen UNIQA einen maßgeblichen Einfluss, jedoch keine Beherrschung oder gemeinschaftliche Führung in Bezug auf die Finanz- und Geschäftspolitik ausübt. Dies liegt in der Regel vor, sobald ein Stimmrechtsanteil zwischen 20 und 50 Prozent besteht oder über vertragliche Regelungen rechtlich oder faktisch ein vergleichbarerer maßgeblicher Einfluss gewährleistet ist.

Assoziierte Unternehmen
Assoziierte Unternehmen sind alle Unternehmen, bei denen UNIQA einen maßgeblichen Einfluss, jedoch keine Beherrschung oder gemeinschaftliche Führung in Bezug auf die Finanz- und Geschäftspolitik ausübt. Dies liegt in der Regel vor, sobald ein Stimmrechtsanteil zwischen 20und 50Prozent besteht oder über vertragliche Regelungen rechtlich oder faktisch ein vergleichbarer maßgeblicher Einfluss gewährleistet ist.