Arbeitsweise des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse


Der Aufsichtsrat berät den Vorstand bei dessen strategischen Planungen und Vorhaben. Er entscheidet die vom Gesetz, von der Satzung und seiner Geschäftsordnung vorgesehenen Angelegenheiten mit. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens zu überwachen.

Für die Beziehungen zwischen der Gesellschaft und den Mitgliedern ihres Vorstands in dienstrechtlichen und bezugsrelevanten Angelegenheiten ist ein Personalausschuss (§ 92 Abs. 4 letzter Halbsatz Aktiengesetz) des Aufsichtsrats bestellt.

Der bestellte Arbeitsausschuss des Aufsichtsrats ist nur dann zur Entscheidung berufen, wenn aufgrund der Dringlichkeit der Angelegenheit mit der Entscheidung nicht bis zur nächsten Sitzung des Aufsichtsrats zugewartet werden kann. Die Beurteilung der Dringlichkeit obliegt dem Vorsitzenden. Über Beschlüsse ist in der nächsten Sitzung des Aufsichtsrats zu berichten. Der Arbeitsausschuss entscheidet grundsätzlich in allen Angelegenheiten, die dem Aufsichtsrat obliegen; Angelegenheiten von besonderer Bedeutung bzw. kraft Gesetzes sind jedoch ausgenommen.

Der Prüfungsausschuss (§ 92 Abs. 4a Aktiengesetz) nimmt die ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben wahr. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats entspricht in der personellen Zusammensetzung dem Arbeitsausschuss. Die dem Prüfungsausschuss gesetzlich übertragenen Aufgaben werden teilweise auch vom Arbeitsauschuss besorgt.

Der Veranlagungsausschuss schließlich berät den Vorstand in dessen Veranlagungspolitik; er hat keine Entscheidungsbefugnis.

Der Arbeitsausschuss erörterte 2009 vor allem die Ergebnisentwicklung der Gruppe, befasste sich mit der Unternehmensstrategie und traf eine Reihe von Maßnahmenentscheidungen. Weiters beschäftigte er sich neben dem Prüfungsausschuss mit den Berichten der Internen Revision über Prüfungsgebiete und wesentliche Prüfungsfeststellungen aufgrund durchgeführter Prüfungen und nahm sonstige gesetzlich dem Prüfungsausschuss zugewiesene Aufgaben wahr. Er ist im Jahr 2009 zu fünf Sitzungen zusammengetreten und hat vier Maßnahmenentscheidungen im schriftlichen Umlaufweg vorgenommen. Der Personalausschuss beschäftigte sich in seiner Sitzung mit dienstrechtlichen Angelegenheiten der Vorstandsmitglieder. Der Veranlagungsausschuss beriet in vier Sitzungen über die Strategie in der Kapitalveranlagung und Fragen der Kapitalstruktur. Der Prüfungsausschuss behandelte in seiner Sitzung sämtliche Abschlussunterlagen und den Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands und berichtete darüber dem Aufsichtsrat. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden haben die Aufsichtsratsmitglieder über die Sitzungen und die Arbeit der Ausschüsse unterrichtet.

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