Angaben gemäß § 243a UGB


Angaben gemäSS § 243a Absatz 1 UGB

  1. Das Grundkapital der UNIQA Versicherungen AG („die Gesellschaft“) beträgt 142.985.217 Euro und setzt sich aus 142.985.217 auf Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien zusammen. Das Grundkapital wurde voll eingezahlt. Alle Aktien gewähren die gleichen Rechte und Pflichten.
  2. Infolge von Stimmrechtsbindungen sind die Anteile der Austria Versicherungsverein Beteiligungs-Verwaltungs GmbH, der BL Syndikat Beteiligungs Gesellschaft m.b.H., der Collegialität Versicherung auf Gegenseitigkeit, der UQ Beteiligung GmbH und der RZB Versicherungsbeteiligung GmbH zusammenzuzählen. Wechselseitige Vorkaufsrechte sind zwischen den erstgenannten drei Aktionären vereinbart.
  3. Die Raiffeisen Zentralbank Österreich Aktiengesellschaft hält indirekt über die BL Syndikat Beteiligungs Gesellschaft m.b.H. (durchgerechnet), die UQ Beteiligung GmbH und die RZB Versicherungsbeteiligung GmbH insgesamt 39,78 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft; die Austria Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit Privatstiftung hält indirekt über die Austria Versicherungsverein Beteiligungs-Verwaltungs GmbH und indirekt (durchgerechnet) über die BL Syndikat Beteiligungs Gesellschaft m.b.H. insgesamt 38,24 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft (Beteiligungsverhältnisse laut Anmelde- bzw. Teilnehmerverzeichnis der 12. ordentlichen Hauptversammlung vom 30. Mai 2011).
  4. Es sind keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten ausgegeben.
  5. Es bestehen keine Mitarbeiterkapitalbeteiligungsmodelle.
  6. Es bestehen keine Satzungsbestimmungen oder sonstigen Bestimmungen, die über die gesetzlichen Bestimmungen zur Ernennung von Vorstand und Aufsichtsrat oder zur Änderung der Satzung hinausgehen, mit Ausnahme der Regelung, dass ein Aufsichtsratsmitglied, welches das 70. Lebensjahr vollendet hat, mit Beendigung der darauffolgenden ordentlichen Hauptversammlung aus dem Aufsichtsrat ausscheidet.
  7. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis einschließlich 30. Juni 2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt höchstens 71.492.608 Euro zu erhöhen. Der Vorstand ist weiters bis 18. Mai 2013 ermächtigt, höchstens 14.298.521 Stück eigene Aktien durch die Gesellschaft und/oder durch Tochterunternehmen der Gesellschaft (§ 66 Aktiengesetz) zu erwerben. Zum 31. Dezember 2011 hielt die Gesellschaft 819.650 Stück eigene Aktien.
  8. Hinsichtlich der Beteiligungsgesellschaft Strabag SE bestehen entsprechende Vereinbarungen mit anderen Aktionären dieser Beteiligungsgesellschaft.
  9. Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots.

Angaben gemäSS § 243a AbsATZ 2 UGB

Die wichtigsten Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess werden im Konzernanhang (Risikobericht) beschrieben.

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