Angaben gemäß § 243a UGB


Angaben gemäSS § 243a AbsATZ 1 UGB

  1. Das Grundkapital der UNIQA Versicherungen AG (die „Gesellschaft“) beträgt 214.247.900 Euro und setzt sich aus 209.604.265 auf Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien und aus 4.643.635 auf Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien zusammen. Das Grundkapital wurde hinsichtlich von 190.604.265 Euro voll eingezahlt und hinsichtlich von 23.643.635 Euro durch Sacheinlagen aufgebracht. Alle Aktien gewähren die gleichen Rechte und Pflichten.
  2. Infolge von Stimmrechtsbindungen sind die Anteile der Austria Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit Privatstiftung, der Austria Versicherungsverein Beteiligungs-Verwaltungs GmbH, der BL Syndikat Beteiligungs Gesellschaft m.b.H., der Collegialität Versicherungsverein Privatstiftung, der UQ Beteiligung GmbH und der RZB Versicherungsbeteiligung GmbH zusammenzuzählen. Wechselseitige Vorkaufsrechte sind zwischen den erstgenannten vier Aktionären vereinbart.
  3. Die Raiffeisen Zentralbank Österreich Aktiengesellschaft hält indirekt über die BL Syndikat Beteiligungs Gesellschaft m.b.H., die UQ Beteiligung GmbH und die RZB Versicherungsbeteiligung GmbH insgesamt 44,68 Prozent (Zurechnung nach Börsegesetz) des Grundkapitals der Gesellschaft; die Austria Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit Privatstiftung hält direkt und indirekt über die Austria Versicherungsverein Beteiligungs-Verwaltungs GmbH insgesamt 44,10 Prozent (Zurechnung nach Börsegesetz) des Grundkapitals der Gesellschaft (Beteiligungsverhältnisse zum 18. September 2012).
  4. Es sind keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten ausgegeben.
  5. Es bestehen keine Mitarbeiterkapitalbeteiligungsmodelle.
  6. Es bestehen keine Satzungsbestimmungen oder sonstigen Bestimmungen, die über die gesetzlichen Bestimmungen zur Ernennung von Vorstand und Aufsichtsrat oder zur Änderung der Satzung hinausgehen, mit Ausnahme der Regelung, dass ein Aufsichtsratsmitglied, welches das 70. Lebensjahr vollendet hat, mit Beendigung der darauffolgenden ordentlichen Hauptversammlung aus dem Aufsichtsrat ausscheidet.
  7. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis einschließlich 30. Juni 2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt höchstens 229.925 Euro zu erhöhen. Der Vorstand ist weiters bis 18. Mai 2013 ermächtigt, höchstens 14.298.521 Stück eigene Aktien durch die Gesellschaft und/oder durch Tochterunternehmen der Gesellschaft (§ 66 Aktiengesetz) zu erwerben. Zum 31. Dezember 2012 hielt die Gesellschaft 819.650 Stück eigene Aktien.
  8. Hinsichtlich der Beteiligungsgesellschaft Strabag SE bestehen entsprechende Vereinbarungen mit anderen Aktionären dieser Beteiligungsgesellschaft.
  9. Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots.

Angaben gemäSS § 243a AbsATZ 2 UGB

Die wichtigsten Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess werden im Konzernanhang (Risikobericht) beschrieben.

© UNIQA Group 2013