7. Rückversicherung


Der Holdingvorstand determiniert direkt und indirekt die strategischen Inhalte der Rück­versicherungs­politik durch seine Entscheidungen zur Risiko- und Kapitalpolitik. Es lassen sich zur Gestaltung des Einkaufs der externen Rückversicherung die folgenden Grundsätze ableiten.

Rückversicherungsstrukturen unterstützen nachhaltig die Optimierung des benötigten Risiko­kapitals und die Steuerung des Einsatzes dieses Risikokapitals. Der maximalen Nutzung von Diversifikations­effekten kommt hierbei eine große Bedeutung zu. Entscheidungen zu allen Rück­versicherungs­abgaben erfolgen grundsätzlich unter besonderer Berücksichtigung ihrer Auswirkungen auf das benötigte Risikokapital. Die kontinuierliche Analyse des Rück­versicherungs­einkaufs unter Effizienz­gesichts­punkten ist wesentlicher Bestandteil der internen Risikomanagementprozesse.

Die operative Umsetzung dieser Aufgaben übernimmt die UNIQA Re AG in Zürich. Sie verantwortet und gewährleistet die Umsetzung der vom Holdingvorstand vorgegebenen Rück­versicherungs­politik. Ihr obliegt die zentrale Richtlinienkompetenz zu allen Aktivitäten, Gestaltungen und Fragen der internen und der externen Rückversicherungsbeziehungen. Die UNIQA Re AG steht allen Konzerngesellschaften als Risikoträger für deren Rück­versicherungs­bedarf zur Verfügung. Die internen Risikotransfers unterliegen in Bezug auf Effizienzmessung, Risikokapitaloptimierung und Diversifikationsnutzung selbstverständlich den gleichen Vorgaben und Bewertungsprozessen wie die Retrozessionen an externe Rückversicherungspartner.

Der Einschätzung der Exponierung der von den Konzerngesellschaften übernommenen Portefeuilles kommt eine zentrale Bedeutung zu. Im Interesse einer wertorientierten Steuerung des Kapitaleinsatzes werden seit Jahren periodische Risiko-Assessments durchgeführt. Auf Basis ausführlicher Daten wird der Risikokapitalbedarf der betreffenden Einheiten ermittelt. Konsequent werden Rück­­versicherungs­­programme zielgerichtet und entsprechend deren Einfluss auf die Risikosituation der Zedenten strukturiert.

Die Leistungsversprechen für Schutz vor Schäden aus Naturgefahren stellen aufgrund des volatilen Schadenverhaltens und der denkbaren Höhe der Katastrophenschäden häufig die mit Abstand höchste Risikokapitalbelastung für den Sachversicherer dar. Dem hat die UNIQA Group mit der Einrichtung einer entsprechend spezialisierten Einheit innerhalb der UNIQA Re AG Rechnung getragen. In Zusammen­arbeit mit internen und externen Stellen werden die Exposures sowohl auf Länder- als auch auf Konzern­ebene permanent überwacht und bewertet. Durch die zielgerichtete Nutzung aller verwertbaren Diversifikationseffekte und die Platzierung eines hocheffizienten Retrozessionsprogramms erreicht die UNIQA Group eine substanzielle Entlastung ihres Risikokapitals.

Die UNIQA Re AG übernimmt im Berichtsjahr nahezu vollumfänglich alle in der UNIQA Group notwendigen Rückversicherungsabgaben. Lediglich in der Lebensversicherung wird ein Teil der notwendigen Zessionen direkt an externe Rückversicherungspartner abgegeben. Die Retrozessionen des Konzerns in der Nichtlebensversicherung erfolgen auf nicht proportionaler Basis. Der Konzern übernimmt in den betreffenden Programmen nach risiko- und wertorientierten Ansätzen angemessene Selbstbehalte.

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