Angaben gemäß § 243a UGB


Angaben gemäß § 243a Absatz 1 UGB

  1. Das Grundkapital der UNIQA Insurance Group AG („die Gesellschaft“) beträgt 309.000.000 Euro und setzt sich aus 309.000.000 auf Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien zusammen. Das Grundkapital wurde hinsichtlich von 285.356.365 Euro voll eingezahlt und hinsichtlich von 23.643.635 Euro durch Sacheinlagen aufgebracht. Alle Aktien gewähren die gleichen Rechte und Pflichten.
  2. Infolge von Stimmrechtsbindungen sind die Anteile der Austria Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit Privatstiftung, der Austria Versicherungsverein Beteiligungs-Verwaltungs GmbH, der BL Syndikat Beteiligungs Gesellschaft m.b.H., der Collegialität Versicherungsverein Privatstiftung, der UQ Assekuranz Holding GmbH und der RZB Versicherungsbeteiligung GmbH zusammenzuzählen. Wechselseitige Vorkaufsrechte sind zwischen den erstgenannten vier Aktionären vereinbart.
  3. Die Raiffeisen Zentralbank Österreich Aktiengesellschaft hält indirekt über die BL Syndikat Beteiligungs Gesellschaft m.b.H., die RZB Versicherungsbeteiligung GmbH und die UQ Assekuranz Holding GmbH insgesamt 31,40 Prozent (Zurechnung nach Börsegesetz) des Grundkapitals der Gesellschaft; die Austria Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit Privatstiftung hält direkt und indirekt über die Austria Versicherungsverein Beteiligungs-Verwaltungs GmbH insgesamt 30,58 Prozent (Zurechnung nach Börsegesetz) des Grundkapitals der Gesellschaft (Beteiligungsverhältnisse zum 25. Oktober 2013).
  4. Es sind keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten ausgegeben.
  5. Im Rahmen des Re-IPO im Oktober 2013 haben Mitarbeiter der UNIQA Insurance Group AG und der mit ihr verbundenen österreichischen Konzerngesellschaften 564.315 neue Stückaktien gezeichnet. Der Vorteil gegenüber dem Bezugs- und Angebotspreis betrug 20 Prozent.
  6. Es bestehen keine Satzungsbestimmungen oder sonstigen Bestimmungen, die über die gesetzlichen Bestimmungen zur Ernennung von Vorstand und Aufsichtsrat oder zur Änderung der Satzung hinausgehen, mit Ausnahme der Regelung, dass ein Aufsichtsratsmitglied, welches das 70. Lebensjahr vollendet hat, mit Beendigung der darauffolgenden ordentlichen Hauptversammlung aus dem Aufsichtsrat ausscheidet.
  7. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis einschließlich 30. Juni 2018 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt höchstens 12.371.850 Euro zu erhöhen. Der Vorstand ist weiters bis 27. November 2015 ermächtigt, höchstens 21.424.790 Stück eigene Aktien durch die Gesellschaft und/oder durch Tochterunternehmen der Gesellschaft (§ 66 Aktiengesetz) zu erwerben. Zum 31. Dezember 2013 hielt die Gesellschaft 819.650 Stück eigene Aktien.
  8. Hinsichtlich der Beteiligungsgesellschaft STRABAG SE bestehen entsprechende Vereinbarungen mit anderen Aktionären dieser Beteiligungsgesellschaft.
  9. Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots.

Angaben gemäß § 243a Absatz 2 UGB

Die wichtigsten Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess werden im Konzernanhang (Risikobericht) beschrieben.

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