Vergütungsbericht

Bezüge des Vorstands und des Aufsichtsrats

Die Mitglieder des Vorstands erhielten ihre Bezüge ausschließlich von der Konzernholding UNIQA Insurance Group AG.

Angaben in Tausend Euro

2016

2015

1)

Die fixen Gehaltsbestandteile enthalten Sachbezugswerte in Höhe von 68.940 Euro (2015: 86.661 Euro).

Die dem Geschäftsjahr zuzurechnenden Aufwendungen für Bezüge der Vorstandsmitglieder beliefen sich auf

 

 

Fixe Bezüge1)

2.379

2.469

Variable Bezüge

2.242

1.029

Laufende Bezüge

4.622

3.498

Beendigungsansprüche

2.513

0

Summe

7.135

3.498

Davon wurden anteilig an die operativen Tochtergesellschaften weiterverrechnet

3.883

2.157

Frühere Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebene erhielten

2.815

2.751

Die Vorstandsbezüge teilten sich wie folgt auf die einzelnen Vorstandsmitglieder auf:

Vorstandsmitglied

Angaben in Tausend Euro

Fixe
Bezüge

Variable Bezüge (STI)1)

Mehrjährige aktienbasierte Vergütung (LTI)2)

Summe laufende Bezüge

Beendigungs­ansprüche

Jahres­summe

1)

Das Short-Term Incentive (STI) umfasst die variable Vergütung für das Geschäftsjahr 2015, ausbezahlt im Jahr 2016.

2)

Das Long-Term Incentive (LTI) entspricht einer anteilsbasierten Vergütungsvereinbarung, die im Jahr 2013 erstmals eingeführt wurde und nach vierjähriger Laufzeit zum Erhalt eines Barausgleichs berechtigt. Details dazu siehe im Konzernanhang.

Andreas Brandstetter

650

493

0

1.144

0

1.144

Hannes Bogner (bis 31. Mai 2016)

192

388

0

580

1.663

2.243

Wolfgang Kindl (bis 31. Mai 2016)

491

325

0

816

0

816

Erik Leyers (ab 1. Juni 2016)

354

299

0

653

0

653

Thomas Münkel (bis 31. Mai 2016)

202

362

0

564

850

1.414

Kurt Svoboda

490

375

0

865

0

865

Gesamtsumme 2016

2.379

2.242

0

4.622

2.513

7.135

Gesamtsumme 2015

2.469

1.029

0

3.498

0

3.498

Für das Geschäftsjahr 2016 werden an die Vorstandsmitglieder der UNIQA Insurance Group AG im Jahr 2017 voraussichtlich variable Bezüge (STI) in Höhe von 1,7 Millionen Euro ausbezahlt. Für die Zuteilung 2013 des Long-Term Incentive (LTI) mit Laufzeit bis 2016 werden im Jahr 2017 voraussichtlich Auszahlungen in Höhe von 383.000 Euro erfolgen.

Neben den oben angeführten Aktivbezügen wurden für die bestehenden Pensionszusagen an die Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr folgende Pensionskassenbeiträge geleistet. Ausgleichszahlungen ergeben sich bei einem Ausscheiden vor dem 65. Lebensjahr aufgrund einer kalkulatorisch angesetzten Beitragszahlungsdauer bis zum 65. Lebensjahr zur Vermeidung von Überfinanzierungen.

Pensionskassenbeiträge

Angaben in Tausend Euro

Laufende Beiträge

Ausgleichs­zahlungen

Jahres­summe

Andreas Brandstetter

84

0

84

Hannes Bogner (bis 31. Mai 2016)

53

1.072

1.125

Wolfgang Kindl (bis 31. Mai 2016)

119

0

119

Erik Leyers (ab 1. Juni 2016)

14

0

14

Thomas Münkel (bis 31. Mai 2016)

102

1.758

1.861

Kurt Svoboda

105

0

105

Gesamtsumme 2016

478

2.830

3.308

Gesamtsumme 2015

681

0

681

Die Vergütungen an die Mitglieder des Aufsichtsrats betrugen für die Tätigkeit im Jahr 2015 425.000 Euro. Für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2016 wurden Vergütungen in Höhe von 470.000 Euro rückgestellt. An Sitzungsgeldern und Aufwandsentschädigungen an Arbeitnehmervertreter wurden 2016 77.000 Euro (2015: 49.100 Euro) ausbezahlt.

Angaben in Tausend Euro

2016

2015

Für das laufende Geschäftsjahr (Rückstellung)

470

425

Sitzungsgelder und Aufwandsentschädigungen

77

49

Summe

547

474

Die Aufsichtsratsvergütungen (inklusive Sitzungsgeldern und Aufwandsentschädigungen an Arbeitnehmervertreter) teilten sich wie folgt auf die einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats auf:

Aufsichtsratsmitglied

Angaben in Tausend Euro

2016

2015

Walter Rothensteiner

75

74

Christian Kuhn

67

65

Erwin Hameseder

67

65

Eduard Lechner

66

65

Markus Andréewitch

40

33

Ernst Burger

39

37

Peter Gauper

16

39

Jutta Kath

33

0

Rudolf Könighofer

29

0

Johannes Schuster

45

37

Kory Sorenson

46

43

Aufwandsentschädigungen an Arbeitnehmervertreter

26

17

Summe

547

474

Frühere Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten keine Vergütungen.

Die Angaben gemäß § 239 Absatz 1 UGB in Verbindung mit § 80b VAG, die als Pflichtangaben für einen befreienden Abschluss nach in den Anhang aufzunehmen sind, definieren sich für den Einzelabschluss nach den Vorschriften des österreichischen UGB in erweitertem Umfang. Der Einzelabschluss umfasst in Ergänzung zu den Organfunktionen (Vorstand) der UNIQA Insurance Group AG auch die Vorstandsbezüge der Tochtergesellschaften, soweit die vertragsrechtliche Grundlage mit der UNIQA Insurance Group AG besteht.

IFRS
International Financial Reporting Standards (Internationale Grundsätze der Finanzberichterstattung). Seit 2002 gilt die Bezeichnung IFRS für das Gesamtkonzept der vom International Accounting Standards Board verabschiedeten Standards. Bereits zuvor verabschiedete Standards werden weiter als International Accounting Standards (IAS) zitiert.