Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Damen und Herren, geschätzte Aktionäre,

der Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2017 gliedert sich in vier Bereiche:

1. Das Selbstverständnis des Aufsichtsrats der UNIQA Insurance Group AG

Ebenso wie das Management sieht auch der Aufsichtsrat der UNIQA Insurance Group AG das europäische Regelwerk sowie weitere regulatorische Neuerungen wie beispielsweise die Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD oder die EU-Datenschutz-Grundverordnung als Chance für die notwendige Weiterentwicklung der globalen Versicherungswirtschaft: Für Aktionäre, Geschäftspartner und Kunden von Versicherungen wird die Transparenz „ihres“ Unternehmens und die Möglichkeit zum besseren Vergleich von Finanzinstituten damit deutlich steigen.

Für unser Selbstverständnis als Aufsichtsrat heißt die Konsequenz, laufend an der Weiterentwicklung unserer eigenen Qualifikationen zu arbeiten, vor allem durch weiterführende Ausbildungen. Darauf haben wir folglich 2017 besonderes Augenmerk gelegt und werden das auch in Zukunft konsequent tun. Das Wissen über die Branche an sich, über Versicherungs- und Kapitalmärkte oder über Trends, welche die Zukunft von Versicherungen maßgeblich beeinflussen werden – etwa die Digitalisierung – muss im Aufsichtsrat komplementär vertreten sein. Eine deutlich höhere Vertretung von Frauen im Aufsichtsrat zu haben, ist den Aktionärsvertretern ein selbstverständliches Anliegen.

Gleichzeitig arbeiten wir ständig an der Präzisierung der Zusammenarbeit untereinander, mit dem Vorstand und dem Abschlussprüfer. Dem Rollenverständnis des Aufsichtsrats in Umsetzung der gesetzlichen Pflichten haben wir im vergangenen Jahr breiten Raum gewidmet.

2. Das Jahr 2017 und seine wesentlichsten Herausforderungen

Das Geschäftsjahr 2017 war erneut von herausfordernden Rahmenbedingungen für die europäische Versicherungswirtschaft geprägt. Zwar hat sich das Niedrigzinsumfeld im Jahresverlauf weiter entspannt, es bleibt aber unangefochten die größte Herausforderung der Branche.

Positiv zu erwähnen ist, dass einerseits die Tiefststände bei Renditen für lang laufende Veranlagungen erreicht wurden und die Zinsen langsam, aber kontinuierlich wieder ansteigen. Andererseits haben das Wirtschaftswachstum und damit die Nachfrage nach Versicherungsprodukten in CEE wieder an Schwung gewonnen. Als negativ zu sehen ist, dass die Schadenbelastung aus Naturkatastrophen deutlich über den Werten der letzten Jahre lag.

Wir sind zufrieden, dass UNIQA trotz dieser Einflüsse im sechsten vollen Jahr von UNIQA 2.0 plangemäß weitere Schritte in der Umsetzung ihres langfristigen Strategieprogramms (2011 bis 2020) setzen konnte.

Ich möchte dabei drei Punkte hervorheben:

  • Das Anfang des Jahres 2016 beschlossene Investitionsprogramm, das damit verbundene Redesign des Geschäftsmodells sowie die erforderliche Modernisierung der IT-Systeme wurden weiter vorangetrieben.
  • Ebenso setzte die Gruppe die Konzentration auf ihr Versicherungskerngeschäft als Erstversicherer in Österreich sowie in Zentral- und Osteuropa mit dem Verkauf ihrer italienischen Tochtergesellschaften fort.
  • Im Dezember schließlich genehmigte die österreichische Finanzmarktaufsicht FMA das Partielle Interne Modell von UNIQA im Bereich der Schaden- und Unfallversicherung. Vor allem aufgrund dieses Schritts stieg die regulatorische Kapitalquote nach Solvency II (-Quote) von bisher auch im internationalen Vergleich bereits sehr guten 202 Prozent auf 250 Prozent (per Ende 2017). Damit steht UNIQA auf einem äußerst soliden Fundament. Diese Stärke auf der Kapitalseite, verbunden mit der Bereitschaft, die Zukunft durch relevante Investitionen aktiv zu gestalten, gibt dem Aufsichtsrat Zuversicht, dass UNIQA in einem herausfordernden Umfeld sehr gut positioniert ist.

3. Die Tätigkeit des Aufsichtsrats im Detail

Der Aufsichtsrat hat sich im Jahr 2017 laufend über die Geschäftsentwicklung sowie die Lage der UNIQA Insurance Group AG und des Gesamtkonzerns vom Vorstand unterrichten lassen, die Geschäftsführung des Vorstands beaufsichtigt und sämtliche ihm von Gesetz und Satzung übertragenen Aufgaben wahrgenommen. In den Aufsichtsratssitzungen hat der Vorstand den Aufsichtsrat durch ausführliche Quartalsberichte und weitere mündliche sowie schriftliche Berichte informiert. Über Maßnahmen, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedurften, wurde dieser rechtzeitig und umfassend informiert.

Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird laufend die Teilnahme an Informationsveranstaltungen zu relevanten Themen angeboten. Im Jahr 2017 fanden zwei Spezialseminare statt, die sich mit den Themen „Sachversicherung & Vertrieb“ und „Kapitalanlagen“ befassten. Zum ersten Mal wurde zusätzlich ein Ganztagsseminar zu den beiden großen Themenblöcken „Steuerung von Versicherungen“ und „Governance unter abgehalten.

Die Schwerpunkte der Beratungen

Der Aufsichtsrat trat im Jahr 2017 zu sechs Sitzungen zusammen. Im Mittelpunkt der Sitzungen standen die jeweilige Ergebnissituation der Unternehmensgruppe und die strategische Weiterentwicklung des Konzerns. Darüber hinaus traf er zwei Entscheidungen im Umlaufweg.

  • Am 3. Jänner genehmigte der Aufsichtsrat im Umlaufweg den Verkauf des indirekt gehaltenen 29,63-prozentigen Anteils an der Casinos Austria Aktiengesellschaft. Der Verkauf wurde schließlich im Jänner 2018 rechtlich vollzogen.
  • In seiner Sitzung vom 8. März befasste sich der Aufsichtsrat vor allem mit den vorläufigen Ergebnissen der Gruppe im Geschäftsjahr 2016 und den Entwicklungen im bisherigen Verlauf des Geschäftsjahres 2017.
  • Im Fokus der Sitzung vom 20. April standen die Prüfung des Jahres- und des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016 und die Berichterstattung des Vorstands über aktuelle Entwicklungen der Unternehmensgruppe im 1. Quartal 2017. Weiters befasste sich der Aufsichtsrat mit den Tagesordnungspunkten der 18. ordentlichen Hauptversammlung vom 29. Mai 2017. Der Bericht der PwC Wirtschaftsprüfung GmbH und der Schönherr Rechtsanwälte GmbH hinsichtlich der Evaluierung der Einhaltung der Bestimmungen des Österreichischen Kodex (ÖCGK) im Geschäftsjahr 2016 wurde zur Kenntnis genommen.
  • In der Sitzung vom 24. Mai widmete sich der Aufsichtsrat im Detail der Ergebnissituation der Gruppe im 1. Quartal 2017 und beschäftigte sich weiters mit dem Bericht über die und Finanzlage 2016 (Solvency and Financial Condition Report – SFCR). Weiters genehmigte er die Überstellung der Arbeitsverträge der für die UNIQA Österreich Versicherungen AG tätigen Mitarbeiter der UNIQA Insurance Group AG an die UNIQA Österreich Versicherungen AG per 1. Juli 2017.
  • In der Sitzung vom 29. Mai erfolgte die Konstituierung des Aufsichtsrats aufgrund des Ausscheidens von Ernst Burger und Johannes Schuster sowie der Neuwahl von Klemens Breuer und Burkhard Gantenbein.
  • Am 17. August beschäftigte sich der Aufsichtsrat mit der Ergebnissituation der Unternehmensgruppe im 1. Halbjahr 2017 und der aktuellen Entwicklung im 3. Quartal 2017.
  • Neben der Berichterstattung über die Ergebnisse der Gruppe in den ersten drei Quartalen 2017 und der laufenden Entwicklung im 4. Quartal 2017 befasste sich der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 15. November mit dem Forecast für das Geschäftsjahr 2017 sowie intensiv mit der Planung für das Geschäftsjahr 2018 und der Mittelfristplanung bis 2022. Weiters evaluierte er seine Tätigkeit entsprechend dem ÖCGK und beschäftigte sich mit dem Bericht 2017 über die unternehmenseigene Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung (Own Risk and Solvency Assessment – ). Den Vorstandsbestellungen von Sabine Usaty-Seewald und von Alexander Bockelmann in den Vorstand der UNIQA Österreich Versicherungen AG per 1. Jänner 2018 wurde die Zustimmung erteilt, ebenso der Bestellung von Alexander Bockelmann in den Vorstand der UNIQA International AG, ebenfalls per 1. Jänner 2018.
  • Aufgrund des Ausscheidens von Hartwig Löger per 18. Dezember 2017 aus dem Vorstand der UNIQA Österreich Versicherungen AG erteilte der Aufsichtsrat am 17. Dezember im Umlaufweg seine Zustimmung zur Ernennung von Kurt Svoboda zum Vorsitzenden des Vorstands. Weiters genehmigte der Aufsichtsrat die Bestellung von Peter Humer in den Vorstand der UNIQA Österreich Versicherungen AG per 18. Dezember 2017.

Die Ausschüsse des Aufsichtsrats

Um die Arbeit des Aufsichtsrats effizient zu gestalten, hat der Aufsichtsrat neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungsausschuss weitere vier Ausschüsse eingerichtet.

  • Der Arbeitsausschuss hat im abgelaufenen Geschäftsjahr keine Sitzung abgehalten.
  • Der Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten, der gleichzeitig auch die Funktionen des Nominierungs- und Vergütungsausschusses wahrnimmt, beschäftigte sich in vier Sitzungen mit dienstrechtlichen Angelegenheiten der Vorstandsmitglieder sowie mit Fragen der Vergütungsstrategie und der Nachfolgeplanung. Eine Entscheidung wurde im Umlaufweg getroffen.
  • Der Veranlagungsausschuss beriet in vier Sitzungen über die Strategie in der Kapitalveranlagung, Fragen der Kapitalstruktur und die Ausrichtung des Risiko- und Asset-Liability-Managements.
  • Der IT-Ausschuss beschäftigte sich in vier Sitzungen mit der laufenden Kontrolle des Projektfortschritts zur Umsetzung der UNIQA Insurance Platform, also des neuen IT-Kernsystems.
  • Der Prüfungsausschuss schließlich tagte im Geschäftsjahr 2017 in drei Sitzungen in Anwesenheit des (Konzern-)Abschlussprüfers. In der Sitzung vom 20. April wurden sämtliche Abschlussunterlagen und der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands behandelt, zudem wurde im Besonderen der Jahrestätigkeitsbericht 2016 des Compliance-Verantwortlichen vorgelegt und zur Kenntnis genommen. In der Sitzung vom 24. Mai stellte der Abschlussprüfer die Planung der Abschlussprüfungen für die Gesellschaften der UNIQA Group für das Geschäftsjahr 2017 vor und stimmte sie mit dem Ausschuss ab. Weiters diskutierte der Ausschuss über die Wahrnehmung der ihm nach dem Aktiengesetz und dem Versicherungsaufsichtsgesetz übertragenen Aufgaben und befasste sich mit dem Bericht über die Solvabilität und Finanzlage 2016 (SFCR). Im Zuge der Sitzung vom 15. November informierte der Abschlussprüfer über die bisherigen Ergebnisse der Vorprüfungen. Weiters wurde über die künftigen strategischen Schwerpunkte und die inhaltliche Ausrichtung des Prüfungsausschusses beraten. Dem Ausschuss wurden quartalsweise die Berichte der Internen Revision über Prüfungsgebiete und wesentliche Prüfungsfeststellungen aufgrund durchgeführter Prüfungen zur Verfügung gestellt.

Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden haben anschließend die Aufsichtsratsmitglieder über die jeweiligen Sitzungen und die Arbeit der Ausschüsse ausführlich unterrichtet.

4. Jahres- und Konzernabschluss

Der vom Vorstand erstellte Jahresabschluss und der Lagebericht der UNIQA Insurance Group AG sowie der nach den International Financial Reporting Standards () erstellte Konzernabschluss und der Konzernlagebericht für das Jahr 2017 wurden durch die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Der Aufsichtsrat hat das Ergebnis der Prüfung zustimmend zur Kenntnis genommen.

Die Einklangsprüfung des Corporate-Governance-Berichts nach § 96 Abs. 2 Aktiengesetz sowie die Evaluierung der Einhaltung der Regeln des ÖCGK durch UNIQA im Geschäftsjahr 2017 führte die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH durch – mit Ausnahme der Regeln 77 bis 83 ÖCGK, deren Einhaltung von der Schönherr Rechtsanwälte GmbH geprüft wurde. Die Prüfungen ergaben, dass UNIQA die Regeln des ÖCGK – soweit diese von der Entsprechenserklärung umfasst waren – im Geschäftsjahr 2017 eingehalten hat.

Der Aufsichtsrat hat den Konzernabschluss 2017 zur Kenntnis genommen und den Jahresabschluss 2017 der UNIQA Insurance Group AG gebilligt. Weiters hat er sich mit dem Konzernlagebericht und dem Lagebericht einverstanden erklärt. Damit ist der Jahresabschluss 2017 gemäß § 96 Abs. 4 Aktiengesetz festgestellt.

Der Aufsichtsrat hat den Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands geprüft und gebilligt. Der ordentlichen Hauptversammlung am 28. Mai 2018 wird demnach eine Dividendenausschüttung in Höhe von 51 Cent je Aktie vorgeschlagen werden.

Abschließend danke ich im Namen des Aufsichtsrats allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der UNIQA Insurance Group AG und allen Konzerngesellschaften für ihren großen persönlichen Einsatz im abgelaufenen Geschäftsjahr 2017 und wünsche ihnen für die Zukunft weiterhin viel Erfolg.

Wien, im April 2018

Für den Aufsichtsrat

Walter Rothensteiner
Vorsitzender des Aufsichtsrats

Solvency II
Richtlinie der Europäischen Union zu Publikationspflichten sowie Solvabilitätsvorschriften für die Eigenmittelausstattung von Versicherungsunternehmen.
SCR
Bezeichnet die anrechenbaren Eigenmittel (Solvency Capital Requirement), die Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen zur Bedeckung der Solvenzkapitalanforderung zu halten haben. Sie ist so kalibriert, dass alle quantifizierbaren Risiken (u. a. Marktrisiko, Kreditrisiko, lebensversicherungstechnisches Risiko) verlässlich berücksichtigt sind. Sie deckt sowohl die laufende Geschäftstätigkeit als auch das in den folgenden zwölf Monaten erwartete neue Geschäft ab.
Solvency II
Richtlinie der Europäischen Union zu Publikationspflichten sowie Solvabilitätsvorschriften für die Eigenmittelausstattung von Versicherungsunternehmen.
Corporate Governance
Corporate Governance bezeichnet den rechtlichen und faktischen Rahmen für die Leitung und Überwachung von Unternehmen. Corporate-Governance-Regelungen dienen der Transparenz und stärken damit das Vertrauen in eine verantwortliche, auf Wertschöpfung gerichtete Unternehmensleitung und -kontrolle.
Solvabilität
Eigenmittelausstattung eines Versicherungsunternehmens.
ORSA (Own Risk and Solvency Assessment)
Unternehmenseigener und vorausschauender Risiko- und Solvabilitätsbeurteilungsprozess. Er ist ein integrierender Bestandteil der Unternehmensstrategie sowie des Planungsprozesses – gleichzeitig aber auch des gesamthaften Risikomanagementkonzepts.
IFRS
„International Financial Reporting Standards“ (internationale Grundsätze der Finanzberichterstattung). Seit 2002 gilt die Bezeichnung IFRS für das Gesamtkonzept der vom International Accounting Standards Board verabschiedeten Standards. Bereits zuvor verabschiedete Standards werden weiter als International Accounting Standards (IAS) zitiert.