Vergütungsbericht

Bezüge des Vorstands und des Aufsichtsrats

Die Mitglieder des Vorstands erhielten ihre Bezüge ausschließlich von der Konzernholding UNIQA Insurance Group AG.

Angaben in Tausend Euro

2017

2016

1)

Die fixen Gehaltsbestandteile enthalten Sachbezugswerte in Höhe von 40.656 Euro (2016: 68.940 Euro).

Die dem Geschäftsjahr zuzurechnenden Aufwendungen für Bezüge der Vorstandsmitglieder beliefen sich auf

 

 

Fixe Bezüge1)

1.570

2.379

Variable Bezüge

1.220

2.242

Laufende Bezüge

2.790

4.621

Beendigungsansprüche

0

2.513

Summe

2.790

7.134

Davon wurden anteilig an die operativen Tochtergesellschaften weiterverrechnet

1.387

3.883

Frühere Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebene erhielten

2.648

2.815

Die Vorstandsbezüge teilten sich wie folgt auf die einzelnen Vorstandsmitglieder auf:

Vorstandsmitglied

Angaben in Tausend Euro

Fixe
Bezüge

Variable
Bezüge (STI)1)

Mehrjährige aktien­basierte Vergütung (LTI)2)

Summe laufende Bezüge

Beendi­gungs­ansprüche

Jahres­summe

1)

Das Short-Term Incentive (STI) umfasst die variable Vergütung für das Geschäftsjahr 2016, ausbezahlt im Jahr 2017.

2)

Das Long-Term Incentive (LTI) entspricht einer anteilsbasierten Vergütungsvereinbarung, die im Jahr 2013 erstmals eingeführt wurde und nach vierjähriger Laufzeit zum Erhalt eines Barausgleichs berechtigt. Details dazu siehe im Konzernanhang.

Andreas Brandstetter

672

447

96

1.214

0

1.214

Erik Leyers

390

257

0

648

0

648

Kurt Svoboda

508

348

72

928

0

928

Gesamtsumme 2017

1.570

1.052

167

2.790

0

2.790

Gesamtsumme 2016

2.379

2.242

0

4.621

2.513

7.134

Für das Geschäftsjahr 2017 werden an die Vorstandsmitglieder der UNIQA Insurance Group AG im Jahr 2018 voraussichtlich variable Bezüge (STI) in Höhe von 1,7 Millionen Euro ausbezahlt. Im Rahmen des Long-Term Incentive (LTI) 2013 – 2016 erfolgten im Jahr 2017 insgesamt Auszahlungen in Höhe von 382.673 Euro. Für die Zuteilung 2014 des Long-Term Incentive (LTI) mit Laufzeit bis 2017 werden im Jahr 2018 voraussichtlich Auszahlungen in Höhe von 693.786 Euro erfolgen.

Neben den oben angeführten Aktivbezügen wurden für die bestehenden Pensionszusagen an die Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr folgende Pensionskassenbeiträge geleistet. Ausgleichszahlungen ergeben sich bei einem Ausscheiden vor dem 65. Lebensjahr aufgrund einer kalkulatorisch angesetzten Beitragszahlungsdauer bis zum 65. Lebensjahr zur Vermeidung von Überfinanzierungen.

Pensionskassenbeiträge

Angaben in Tausend Euro

Laufende Beiträge

Ausgleichs­zahlungen

Jahressumme

Andreas Brandstetter

84

0

84

Erik Leyers

170

0

170

Kurt Svoboda

105

0

105

Gesamtsumme 2017

359

0

359

Gesamtsumme 2016

478

2.830

3.308

Die Vergütungen an die Mitglieder des Aufsichtsrats betrugen für die Tätigkeit im Jahr 2016 470.000 Euro. Für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2017 wurden Vergütungen in Höhe von 481.875 Euro rückgestellt. An Sitzungsgeldern und Aufwandsentschädigungen an Arbeitnehmervertreter wurden 2017 61.400 Euro (2016: 77.000 Euro) ausbezahlt.

Angaben in Tausend Euro

2017

2016

Für das laufende Geschäftsjahr (Rückstellung)

482

470

Sitzungsgelder und Aufwandsentschädigungen

61

77

Summe

543

547

Die Aufsichtsratsvergütungen (inklusive Sitzungsgeldern und Aufwandsentschädigungen an Arbeitnehmervertreter) teilten sich wie folgt auf die einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats auf:

Aufsichtsratsmitglied

Angaben in Tausend Euro

2017

2016

Walter Rothensteiner

74

75

Christian Kuhn

66

67

Erwin Hameseder

60

67

Eduard Lechner

65

66

Markus Andréewitch

40

40

Klemens Breuer

27

0

Ernst Burger

14

39

Burkhard Gantenbein

24

0

Jutta Kath

50

33

Rudolf Könighofer

44

29

Johannes Schuster

17

45

Kory Sorenson

44

46

Aufwandsentschädigungen an Arbeitnehmervertreter

21

26

Summe

543

547

Frühere Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten keine Vergütungen.

Die Angaben gemäß § 239 Abs. 1 UGB in Verbindung mit § 80b VAG, die als Pflichtangaben für einen befreienden Abschluss nach in den Anhang aufzunehmen sind, definieren sich für den Einzelabschluss nach den Vorschriften des österreichischen UGB in erweitertem Umfang. Der Einzelabschluss umfasst in Ergänzung zu den Organfunktionen (Vorstand) der UNIQA Insurance Group AG auch die Vorstandsbezüge der Tochtergesellschaften, soweit die vertragsrechtliche Grundlage mit der UNIQA Insurance Group AG besteht.

IFRS
„International Financial Reporting Standards“ (internationale Grundsätze der Finanzberichterstattung). Seit 2002 gilt die Bezeichnung IFRS für das Gesamtkonzept der vom International Accounting Standards Board verabschiedeten Standards. Bereits zuvor verabschiedete Standards werden weiter als International Accounting Standards (IAS) zitiert.