6. Versicherungs­technische Rückstellungen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung

Diese Position betrifft die Deckungsrückstellung und die übrigen versicherungstechnischen Rückstellungen für Verpflichtungen aus Lebensversicherungsverträgen, deren Wert oder Ertrag sich nach Kapitalanlagen bestimmt, für die der Versicherungsnehmer das Risiko trägt oder bei denen die Leistung indexgebunden ist. Die betreffenden Kapitalanlagen werden in Anlagestöcken zusammengefasst, mit dem beizulegenden Zeitwert bilanziert und separat von den übrigen Kapitalanlagen geführt. Die Bewertung der Rückstellungen korrespondiert grundsätzlich mit der Position „Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung“. Die Versicherungsnehmer haben Anspruch auf die insgesamt erzielten Erträge aus diesen Anlagen. Die unrealisierten Gewinne und Verluste aus den Schwankungen der beizulegenden Zeitwerte der Anlagestöcke werden somit durch entsprechende Veränderungen dieser Rückstellungen ausgeglichen. Dem Anteil der Rückversicherer steht eine Depotverbindlichkeit in gleicher Höhe gegenüber.

Für Verträge der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung wird für auf künftige Jahre entfallende Prämienanteile (wie z. B. Vorabgebühren) eine Unearned Revenue Liability gemäß 97 berechnet und analog zu den über die Vertragslaufzeit abgeschrieben.

Versicherungstechnische Rückstellungen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung

Angaben in Tausend Euro

31.12.2017

31.12.2016

Gesamtrechnung

5.019.325

4.846.591

Anteil der Rückversicherer

–291.958

–318.636

Summe

4.727.367

4.527.955

FAS
US-amerikanische Financial Accounting Standards (Rechnungslegungsvorschriften), die Einzelheiten zu den US-GAAP (Generally Accepted Accounting Principles) festlegen.
Aktivierte Abschlusskosten
Sie beinhalten die Kosten des Versicherungsunternehmens, die im Zusammenhang mit dem Abschluss neuer bzw. der Verlängerung bestehender Versicherungsverträge entstehen. Unter anderem sind hier Kosten wie Abschlussprovisionen sowie Kosten der Antragsbearbeitung und der Risikoprüfung zu erfassen.