38. Fremdwährungs­umrechnung

Funktionale Währung und Berichtswährung

Die im Abschluss eines jeden Konzernunternehmens enthaltenen Positionen werden auf Basis der Währung bewertet, die der Währung des primären wirtschaftlichen Umfelds, in dem das Unternehmen operiert, entspricht (funktionale Währung). Der Konzernabschluss ist in Euro, der Berichtswährung von UNIQA, aufgestellt.

Geschäftsvorfälle in Fremdwährung

Geschäftsvorfälle in Fremdwährung werden zum Wechselkurs zum Transaktionszeitpunkt oder Bewertungszeitpunkt bei Neubewertungen in die entsprechende funktionale Währung der Konzernunternehmen umgerechnet.

Monetäre Vermögenswerte und Schulden, die am Abschlussstichtag auf eine Fremdwährung lauten, werden zum Stichtagskurs in die funktionale Währung umgerechnet. Nicht monetäre Vermögenswerte und Schulden, die mit dem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden zu dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des Zeitwerts gültig ist. Währungsumrechnungsdifferenzen werden grundsätzlich im Periodenergebnis erfasst. Nicht monetäre Positionen, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in einer Fremdwährung erfasst werden, werden mit dem historischen Wechselkurs dargestellt. Daraus ergibt sich keine Währungsumrechnungsdifferenz.

Währungsumrechnungsdifferenzen aus zur Veräußerung verfügbaren Eigenkapitalinstrumenten werden – abweichend vom Grundsatz – ergebnisneutral im sonstigen Ergebnis erfasst. Eine Ausnahme hierzu bilden Wertminderungen, bei denen Währungsumrechnungsdifferenzen aus dem sonstigen Ergebnis in das Periodenergebnis umgegliedert werden.

Ausländische Geschäftsbetriebe

Vermögenswerte und Schulden aus ausländischen Geschäftsbetrieben, einschließlich des Firmenwerts und der Anpassungen an den beizulegenden Zeitwert, die beim Erwerb entstanden sind, werden mit dem Stichtagskurs am Abschlussstichtag in Euro umgerechnet. Die Erträge und Aufwendungen aus den ausländischen Geschäftsbetrieben werden mit den monatlichen Stichtagskursen umgerechnet.

Währungsumrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis erfasst und im Eigenkapital als Teil der kumulierten Ergebnisse in der Position „Differenzen aus Währungsumrechnung“ ausgewiesen, soweit die Währungsumrechnungsdifferenz nicht den nicht beherrschenden Anteilen zugewiesen ist. In der Position „Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte“ werden Währungsumrechnungsdifferenzen aus dem auf die fortgeführten entfallenden Anteil am Buchwert in der Konzerngewinn und -verlustrechnung erfasst.

Wesentliche Wechselkurse

 

Euro-Stichtagskurse

Euro-Durchschnittskurse

 

31.12.2018

31.12.2017

1–12/2018

1–12/2017

Ungarische Forint (HUF)

320,9800

310,3300

319,2831

309,3500

Kroatische Kuna (HRK)

7,4125

7,4400

7,4204

7,4652

Polnische Złoty (PLN)

4,3014

4,1770

4,2620

4,2556

Rumänische Lei (RON)

4,6635

4,6585

4,6555

4,5711

Ukrainische Hrywnja (UAH)

31,7750

33,6798

32,2048

30,2620

Russische Rubel (RUB)

79,7153

69,3920

73,7887

66,0349

US-amerikanische Dollar (USD)

1,1450

1,1993

1,1803

1,1307

Anschaffungskosten
Der zum Erwerb eines Vermögenswerts entrichtete Betrag an Zahlungsmitteln bzw. Zahlungsmitteläquivalenten oder der beizulegende Zeitwert einer anderen Entgeltform zum Zeitpunkt des Erwerbs.