Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Damen und Herren, geschätzte Aktionäre,

ich darf den Bericht des Aufsichtsrats der UNIQA Insurance Group AG über das Geschäftsjahr 2019 in drei Teile gliedern:

1. Was 2019 besonders wichtig war

Die Intensität der Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse hat im Jahr 2019 weiter zugenommen. Vereinfacht gesagt, haben unsere Sitzungen länger gedauert und häufiger stattgefunden als in den Jahren zuvor. Mit Anna Maria D’Hulster, Martin Grüll und Sabine Andre hat unser 15-köpfiges Gremium seit der Hauptversammlung im Mai 2019 drei neue Mitglieder. Dank der breit gestreuten Kompetenzen im Aufsichtsrat konnten wir uns den beiden großen Themen des Geschäftsjahres ausführlich und sorgfältig widmen:

Das letzte volle Jahr unseres Strategieprogramms UNIQA 2.0 (2011 – 2020)

Einmal mehr hat sich das wirtschaftliche Umfeld im abgelaufenen Geschäftsjahr für UNIQA herausfordernd gezeigt. Im Euroraum ist das Wachstum weiter leicht zurückgegangen, zudem sorgte der Brexit nach wie vor für Unsicherheit. Die Talsohle scheint aber immerhin erreicht, und die Stimmungsindikatoren weisen wieder auf eine moderate wirtschaftliche Expansion hin. Auch in CEE hat sich das Wachstum verlangsamt, liegt aber weiterhin deutlich über den Werten für Westeuropa oder die Weltwirtschaft insgesamt. CEE – einer der Kernmärkte von UNIQA – gehört damit zu den am schnellsten expandierenden Wachstumsregionen weltweit. Davon profitiert auch Österreich tendenziell. Wenig Bewegung gab es 2019 an der Zinsfront, auch wenn die Europäische Zentralbank (EZB) im September 2019 neue Maßnahmen zur Stimulierung von Konjunktur und Inflation gestartet hat: Trotz neuerlicher Anleihekäufe im Volumen von 20 Milliarden Euro pro Monat bleibt die Inflationsdynamik schwach. Auch für die nächsten Jahre kann damit wohl nicht von einer Normalisierung der Geldpolitik und des Zinsumfelds ausgegangen werden.

Trotz dieser teils schwierigen Rahmenbedingungen ist es UNIQA plangemäß gelungen, weitere Schritte in der finalen Umsetzung unseres langfristigen Strategieprogramms UNIQA 2.0 zu setzen. Ich möchte dabei jene drei Punkte hervorheben, die bereits im Jahr 2018 besonders wichtig waren:

  • Die unveränderte Konzentration auf das Versicherungsgeschäft als Erstversicherer in Österreich sowie in Zentral- und Osteuropa hat vor allem die ständige Verbesserung der als Maßzahl für die versicherungstechnische Profitabilität in der Schaden- und Unfallversicherung zum Ziel. Im Jahr 2019 ist UNIQA, wie in den Jahren zuvor, hier eine weitere Reduktion gelungen.
  • Das Anfang 2016 beschlossene Investitionsprogramm sowie die erforderliche Modernisierung der IT-Systeme wurden weiter vorangetrieben. Die ersten Produkte im Bereich der Lebensversicherung werden bereits über das neue IT-Kernsystem von UNIQA abgewickelt.
  • Die Kapitalisierung der Gesellschaft ist, auch im Vergleich zu europäischen Peer-Unternehmen, solide. Die regulatorische Kapitalquote () liegt weiterhin auf hohem Niveau. Diese Stärke auf der Kapitalseite ermöglicht es UNIQA, ihre Zukunft durch signifikante Investitionen mutig und optimistisch zu gestalten und damit in jeder Hinsicht zu wachsen.

Die gründliche Vorbereitung des neuen Strategieprogramms UNIQA 3.0 (2020 – 2024)

Der Aufsichtsrat und seine Ausschüsse haben sich im Jahr 2019 intensiv mit der strategischen Zukunft der UNIQA Group beschäftigt. Drei Fragen waren und sind dabei von zentraler Bedeutung:

  • Welche Thesen haben wir zur Welt, zur Zivilgesellschaft und zu ihren Lebensweisen im Jahr 2030?
  • Welche Rolle werden Finanzdienstleister – und vor allem Versicherungen – dabei einnehmen?
  • Wie kann sich UNIQA in einem härteren, immer stärker von der Digitalisierung geprägten Marktumfeld klar vom Mitbewerb differenzieren?

Unter Punkt 2 dieses Berichts gehe ich auf die Schwerpunkte der Beratungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse näher ein. In jeder einzelnen dieser Sitzungen stand letztlich immer wieder die Herausforderung der „Ambidexterity“, also der „Beidhändigkeit“, im Mittelpunkt: Wie schaffen wir es, das bestehende, erprobte Geschäftsmodell von UNIQA kundenzentrierter, einfacher und effizienter zu gestalten, aber daneben gleichzeitig genug Kraft, Kapital und (neue) Talente für disruptive Innovation bereitzustellen?

Die Notwendigkeit, die Organisationsstruktur des Unternehmens als Voraussetzung für das erfolgreiche Gestalten unserer Zukunft zu verschlanken und gleichzeitig radikal kundenzentriert auszurichten, war bald klar: Drei kundenzentrierte Schlüsselressorts mit einer sogenannten „End-to-End“-Verantwortung für alle Kundenprozesse – Kunde & Markt Österreich, Kunde & Markt Bank Österreich sowie Kunde & Markt International – werden von sechs Service- und Supportbereichen unterstützt.

Wir wissen, dass wir – in Zeiten allseits notwendiger Diversität – mit der Entscheidung, das von elf auf neun Personen verkleinerte Vorstandsteam am Standort Österreich ausschließlich mit Männern zu besetzen, kritische Fragen hervorgerufen haben. Der Aufsichtsrat war sich dieser Konsequenz bewusst, hat seine Entscheidung allerdings als Ergebnis eines strukturierten, monatelangen Prozesses nach ausführlichen Gesprächen mit zahlreichen Kandidatinnen und Kandidaten auf Basis ausschließlich fachlicher und führungstechnischer Qualifikationen getroffen.

Dass die Förderung von Diversität im Unternehmen Aufsichtsrat und Vorstand gleichermaßen ein großes Anliegen ist, möchte ich bewusst betonen.

2. Womit wir uns wann im Detail beschäftigt haben

Der Aufsichtsrat hat sich im Jahr 2019 regelmäßig über die Geschäftsentwicklung sowie die Lage der UNIQA Insurance Group AG und des Gesamtkonzerns vom Vorstand unterrichten lassen, die Geschäftsführung des Vorstands beaufsichtigt und sämtliche ihm von Gesetz und Satzung übertragenen Aufgaben wahrgenommen. In den Aufsichtsratssitzungen hat der Vorstand den Aufsichtsrat durch ausführliche Quartalsberichte und weitere mündliche sowie schriftliche Berichte informiert. Über Maßnahmen, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedurften, wurden wir rechtzeitig und umfassend informiert.

Den Mitgliedern unseres Aufsichtsrats wird laufend die Teilnahme an Informationsveranstaltungen zu relevanten Themen angeboten. Im Jahr 2019 fanden drei Spezialseminare statt, die sich mit den Themen  9 und 17“, „Cherrisk“ (unser ungarisches Digital Start-up), „Innovative, alternative Vertriebsformen“ und „UIP (UNIQA Insurance Platform) & IT-Strategie“ befassten.

Die Schwerpunkte unserer Beratungen

Der Aufsichtsrat trat im Jahr 2019 zu sieben Sitzungen zusammen. Im Mittelpunkt unserer Sitzungen standen die jeweilige Ergebnissituation unserer Unternehmensgruppe und die strategische Weiterentwicklung des Konzerns. Darüber hinaus trafen wir eine Entscheidung im Umlaufweg.

  • In unserer Sitzung vom 20. Februar befassten wir uns vor allem mit den vorläufigen Ergebnissen der Gruppe im Geschäftsjahr 2018 und der laufenden Geschäftsentwicklung.
  • Am 8. April fassten die Kapitalvertreter im Aufsichtsrat auf schriftlichem Weg den Beschluss, den vom Gesetz geforderten Mindestanteil von Frauen und von Männern im Aufsichtsrat getrennt von den Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat zu erfüllen.
  • Im Fokus der Sitzung vom 9. April standen die Prüfung des Jahres- und des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018 und die Berichterstattung des Vorstands über aktuelle Entwicklungen der Unternehmensgruppe im 1. Quartal 2019. Weiters befassten wir uns mit den Tagesordnungspunkten der 20. ordentlichen Hauptversammlung vom 20. Mai 2019, insbesondere dem Vorschlag an die Hauptversammlung, die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen. Der Bericht der PwC Wirtschaftsprüfung GmbH und der Schönherr Rechtsanwälte GmbH hinsichtlich der Evaluierung der Einhaltung der Bestimmungen des Österreichischen Kodex (ÖCGK) im Geschäftsjahr 2018 wurde zur Kenntnis genommen.
  • In der Sitzung vom 15. Mai widmeten wir uns im Detail der Ergebnissituation der Gruppe im 1. Quartal 2019 und beschäftigten uns weiters mit dem Bericht über die und Finanzlage 2018 (Solvency and Financial Condition Report, SFCR).
  • In der Sitzung vom 20. Mai erfolgte die Konstituierung des Aufsichtsrats aufgrund der Neuwahl aller Aufsichtsratsmitglieder. Weiters wurden das Präsidium neu gewählt und die Ausschüsse des Aufsichtsrats bestellt.
  • Am 27. August beschäftigten wir uns mit der Ergebnissituation der Unternehmensgruppe im 1. Halbjahr 2019, der Entwicklung im laufenden 3. Quartal 2019 und dem -Report 2019 (Own Risk and Solvency Assessment, ) des Vorstands. Besonderen Raum widmeten wir erstmals dem künftigen Strategieprogramm UNIQA 3.0, das voraussichtlich im 3. Quartal 2020 vorgestellt werden wird. Wir ersuchten dazu den Vorstand, zu einer Reihe von offenen Fragen, die sich vor allem auf generelle, langfristige Entwicklungen in der globalen Finanzdienstleistung bezogen haben, Stellung zu nehmen.
  • In einer außerordentlichen Sitzung am 30. September diskutierte der Aufsichtsrat ein zweites Mal und ausschließlich die künftige strategische Ausrichtung der Unternehmensgruppe im Rahmen unseres Strategieprogramms UNIQA 3.0. Unter anderem wurden mehrere Varianten einer kundenzentrierten Organisationsform vorgestellt und ausführlich erörtert.
  • Neben der Berichterstattung über die Ergebnisse der Gruppe in den ersten drei Quartalen 2019 und der laufenden Entwicklung im 4. Quartal 2019 befasste sich der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 19. November mit dem Forecast für das Geschäftsjahr 2019 sowie intensiv mit der Planung für das Geschäftsjahr 2020 und der Mittelfristplanung bis 2024. Darüber hinaus wurde das Strategieprogramm UNIQA 3.0 ein drittes Mal ausführlich besprochen. Um die organisatorischen Rahmenbedingungen festzulegen und dem künftigen Vorstandsteam die Detaillierung seiner Arbeit zu ermöglichen, traf der Aufsichtsrat Entscheidungen zur strukturellen und personellen Zukunft der Gruppe. Weiters evaluierte der Aufsichtsrat seine Tätigkeit entsprechend dem ÖCGK und beschäftigte sich mit den geänderten Anforderungen an Vergütungssysteme nach der europäischen Aktionärsrechterichtlinie.

Die Ausschüsse des Aufsichtsrats

Um die Arbeit unseres Aufsichtsrats effizient zu gestalten, haben wir neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungsausschuss weitere vier Ausschüsse eingerichtet.

  • Von besonderer Bedeutung war im Jahr 2019 die Arbeit des Präsidiums des Aufsichtsrats, das personenident auch den Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten sowie den Nominierungs- und Vergütungsausschuss für den Vorstand bildet. In sieben Sitzungen hat sich der Ausschuss intensiv mit der Entwicklung des Strategieprogramms UNIQA 3.0, dem Hearing von Kandidatinnen und Kandidaten für Führungsfunktionen in der Gruppe, der Besetzung von Vorstandsfunktionen, der Vergütungsstrategie und der Nachfolgeplanung beschäftigt.
  • Der Prüfungsausschuss tagte im Geschäftsjahr 2019 in drei Sitzungen in Anwesenheit des (Konzern-)Abschlussprüfers. In der Sitzung vom 9. April wurden sämtliche Abschlussunterlagen und der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands behandelt. Zudem wurde im Besonderen der Jahrestätigkeitsbericht 2018 des Compliance-Verantwortlichen vorgelegt und zur Kenntnis genommen. In der Sitzung vom 15. Mai stellte der Abschlussprüfer die Planung der Abschlussprüfung für die Gesellschaften der UNIQA Group für das Geschäftsjahr 2019 vor und stimmte sie mit dem Ausschuss ab. Weiters diskutierte der Ausschuss über die Wahrnehmung der ihm nach dem Aktiengesetz und dem Versicherungsaufsichtsgesetz übertragenen Aufgaben und befasste sich mit dem Bericht über die Solvabilität und Finanzlage 2018 (SFCR). Im Zuge der Sitzung vom 19. November informierte der Abschlussprüfer über die Ergebnisse der Vorprüfungen. Dem Ausschuss wurden quartalsweise die Berichte der Internen Revision über Prüfungsgebiete und wesentliche Prüfungsfeststellungen aufgrund ihrer Prüfungen zur Verfügung gestellt.
  • Der Veranlagungsausschuss beriet in vier Sitzungen über die Strategie in der Kapitalveranlagung, Fragen der Kapitalstruktur und die Ausrichtung des Risiko- und Asset-Liability-Managements.
  • Der IT-Ausschuss beschäftigte sich in fünf Sitzungen mit der laufenden Kontrolle des Projektfortschritts zur Umsetzung der UNIQA Insurance Platform.
  • Der Arbeitsausschuss hat im abgelaufenen Geschäftsjahr keine Sitzung abgehalten. Eine Entscheidung zu einem Immobilienprojekt wurde im Umlaufweg getroffen.

Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden haben anschließend die Aufsichtsratsmitglieder über die Sitzungen und die Arbeit der Ausschüsse ausführlich unterrichtet.

3. Jahres- und Konzernabschluss

Der vom Vorstand erstellte Jahresabschluss und der Lagebericht der UNIQA Insurance Group AG sowie der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellte Konzernabschluss und der Konzernlagebericht für das Jahr 2019 wurden durch die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH geprüft; ferner hat der Abschlussprüfer die Aufstellung des gesonderten konsolidierten nichtfinanziellen Berichts und des konsolidierten Corporate-Governance-Berichts je für das Geschäftsjahr 2019 festgestellt. Die Prüfung hat keinen Anlass zu Beanstandungen ergeben. Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss für das Jahr 2019 wurden je mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Der Aufsichtsrat hat das Ergebnis der Prüfung zustimmend zur Kenntnis genommen.

Die Evaluierung der Einhaltung der Regeln des ÖCGK durch UNIQA im Geschäftsjahr 2019 führte die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH durch – mit Ausnahme der Regeln 77 bis 83 ÖCGK, deren Einhaltung von der Schönherr Rechtsanwälte GmbH geprüft wurde. Die Prüfungen ergaben, dass UNIQA die Regeln des ÖCGK – soweit diese von der Entsprechenserklärung umfasst waren – im Geschäftsjahr 2019 eingehalten hat.

Der Aufsichtsrat hat den Konzernabschluss 2019 zur Kenntnis genommen und den Jahresabschluss 2019 der UNIQA Insurance Group AG gebilligt. Weiters hat er sich mit dem Konzernlagebericht und dem Lagebericht einverstanden erklärt. Damit ist der Jahresabschluss 2019 gemäß § 96 Abs. 4 Aktiengesetz festgestellt.

Der Aufsichtsrat behält sich die Prüfung bzw. Billigung des Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands aufgrund der COVID-19-Krise bis auf Weiteres vor.

Ich darf auch heuer wieder im Namen des Aufsichtsrats allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der UNIQA Insurance Group AG und ihrer Konzerngesellschaften für ihren großen persönlichen Einsatz im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019 herzlich danken und ihnen für ihre Zukunft weiterhin viel Erfolg wünschen.

Wien, im April 2020

Für den Aufsichtsrat

Walter Rothensteiner
Vorsitzender des Aufsichtsrats

Combined Ratio
Summe aus den Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb und die Versicherungsleistungen im Verhältnis zur abgegrenzten Prämie jeweils im Eigenbehalt – in der Schaden- und Unfallversicherung.
SCR
Bezeichnet die anrechenbaren Eigenmittel (Solvency Capital Requirement), die Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen zur Bedeckung der Solvenzkapitalanforderung zu halten haben. Sie ist so kalibriert, dass alle quantifizierbaren Risiken (u. a. Marktrisiko, Kreditrisiko, lebensversicherungstechnisches Risiko) verlässlich berücksichtigt sind. Sie deckt sowohl die laufende Geschäftstätigkeit als auch das in den folgenden zwölf Monaten erwartete neue Geschäft ab.
IFRS
„International Financial Reporting Standards“ (internationale Grundsätze der Finanzberichterstattung). Seit 2002 gilt die Bezeichnung IFRS für das Gesamtkonzept der vom International Accounting Standards Board verabschiedeten Standards. Bereits zuvor verabschiedete Standards werden weiter als International Accounting Standards (IAS) zitiert.
Corporate Governance
Corporate Governance bezeichnet den rechtlichen und faktischen Rahmen für die Leitung und Überwachung von Unternehmen. Corporate-Governance-Regelungen dienen der Transparenz und stärken damit das Vertrauen in eine verantwortliche, auf Wertschöpfung gerichtete Unternehmensleitung und -kontrolle.
Solvabilität
Eigenmittelausstattung eines Versicherungsunternehmens.
ORSA (Own Risk and Solvency Assessment)
Unternehmenseigener und vorausschauender Risiko- und Solvabilitätsbeurteilungsprozess. Er ist ein integrierender Bestandteil der Unternehmensstrategie sowie des Planungsprozesses – gleichzeitig aber auch des gesamthaften Risikomanagementkonzepts.
ORSA (Own Risk and Solvency Assessment)
Unternehmenseigener und vorausschauender Risiko- und Solvabilitätsbeurteilungsprozess. Er ist ein integrierender Bestandteil der Unternehmensstrategie sowie des Planungsprozesses – gleichzeitig aber auch des gesamthaften Risikomanagementkonzepts.