Ereignisse nach dem Abschlussstichtag

Erwerb von AXA Gesellschaften in Polen, Tschechien und der Slowakei

Am 7. Februar 2020 unterzeichnete UNIQA einen Kaufvertrag mit der AXA Gruppe zum Erwerb der Anteile an den AXA-Tochterunternehmen bzw. Zweigniederlassungen in Polen, Tschechien und der Slowakei. Der Kaufpreis beläuft sich auf rund 1 Milliarde Euro. Kaufgegenstand sind Versicherungsunternehmen in den Bereichen Leben und Nichtleben samt deren Zweigniederlassungen sowie Wertpapierfirmen, Pensionskassen und Servicegesellschaften der AXA-Gruppe in den zuvor genannten Ländern. Mit der Expansion in der Wachstumsregion Zentral- und Osteuropa wechseln rund fünf Millionen Kunden zu UNIQA. Der Vollzug der Transaktion steht unter dem Vorbehalt der Erlangung aller notwendigen behördlichen Bewilligungen.

Verschmelzung von UNIQA Österreich und UNIQA International

Vorstand und Aufsichtsrat der UNIQA Insurance Group AG haben am 19. Februar 2020 beschlossen, die UNIQA International AG als übertragende Gesellschaft mit der UNIQA Österreich Versicherungen AG als übernehmender Gesellschaft im Laufe des Jahres 2020 und vorbehaltlich der Erlangung aller aufsichtsbehördlichen Genehmigungen zu verschmelzen. Die UNIQA Insurance Group AG bleibt als Holdinggesellschaft bis auf Weiteres bestehen. Sie wird allerdings weitere Funktionen und ihre Beteiligungen an bestimmten Servicegesellschaften an die UNIQA Österreich Versicherungen AG übertragen – insbesondere alle gruppeninternen Dienstleistungen. Weiters ist geplant, das Rückversicherungsgeschäft von der UNIQA Insurance Group AG unter Aufgabe der Rückversicherungskonzession konzernintern zu übertragen. Durch die beschlossene Umstrukturierung wird neben einer Straffung der Konzern- sowie der Führungsstruktur auch eine effizientere Steuerung der Gruppe und eine Verstärkung der kundenorientierten Organisation erreicht.

Coronavirus (COVID-19)

Anfang 2020 konnte eine Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) im europäischen Raum beobachtet werden. Analysen haben ergeben, dass für UNIQA als Versicherer der potenziell betroffenen Krankenversicherung, Lebensversicherung und Betriebsunterbrechungsversicherung zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine wesentlichen Auswirkungen hinsichtlich der zu erwarten sind. Die gesamtwirtschaftlichen Effekte aus der Ausbreitung des Coronavirus sind noch unsicher . Insbesondere ist die Entwicklung der Kapitalmärkte noch nicht absehbar, und die Folgen für UNIQA sind daher derzeit nicht abschließend beurteilbar.

Versicherungsleistungen
Summe der für Versicherungsleistungen geleisteten Zahlungen und der Veränderung der Rückstellung für Versicherungsfälle während des Geschäftsjahres im Zusammenhang mit Versicherungsverträgen aus dem Direktversicherungsgeschäft und dem Rückversicherungsgeschäft (brutto). Vermindert um den an Rückversicherungsunternehmen abgegebenen Betrag spricht man von Nettoversicherungsleistungen. Davon ausgenommen sind Schadenregulierungsaufwendungen und die Bewegung der Rückstellungen für Schadenregulierungsaufwendungen.