3. Sonstige Kapitalanlagen

Seit 1. Jänner 2018 wendet UNIQA für  9 den Aufschubansatz an. Dieser ermöglicht UNIQA, den Erstanwendungszeitpunkt von IFRS 9 bis zum Inkrafttreten von  17 aufzuschieben.

Finanzielle Vermögenswerte werden erstmals am Erfüllungstag erfasst. Ausgebucht werden sie, wenn die vertraglichen Rechte hinsichtlich der Cashflows aus einem Vermögenswert auslaufen oder die Rechte zum Erhalt der Cashflows in einer Transaktion übertragen werden, in der auch alle wesentlichen mit dem Eigentum des finanziellen Vermögenswerts verbundenen Risiken und Chancen übertragen werden.

Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden

Finanzielle Vermögenswerte werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wenn der finanzielle Vermögenswert entweder zu Handelszwecken gehalten oder als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designiert wird (Fair-Value-Option). Darunter fallen strukturierte Anleihen, Hedgefonds und Investmentzertifikate, deren Widmung in dieser Kategorie erfolgte.

Die Fair-Value-Option wird bei strukturierten Produkten angewendet, bei denen Grundgeschäft und Derivat nicht zerlegt, sondern als Einheit bilanziert werden. Unrealisierte Gewinne und Verluste werden im Periodenergebnis erfasst.

Derivate werden zwecks Absicherung von Kapitalanlagen und zur Ertragsmehrung im Rahmen der aufsichtsrechtlich zulässigen Grenzen eingesetzt. Sämtliche Wertschwankungen werden im Periodenergebnis erfasst. Finanzielle Vermögenswerte aus derivativen Finanzinstrumenten sind unter den sonstigen Kapitalanlagen ausgewiesen. Finanzielle Schulden aus derivativen Finanzinstrumenten sind unter den Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen.

Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte

werden zunächst mit ihrem beizulegenden Zeitwert zuzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten bewertet. Im Rahmen der Folgebewertung werden die zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Entsprechende Wertänderungen werden, mit Ausnahme von Wertminderungen und Fremdwährungsumrechnungsdifferenzen bei zur Veräußerung verfügbaren Schuldverschreibungen, in den kumulierten Ergebnissen im Eigenkapital ausgewiesen. Wenn ein Vermögenswert ausgebucht wird, wird das kumulierte sonstige Ergebnis ins Periodenergebnis umgegliedert.

Wertminderungen von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten werden durch Umgliederung der im Eigenkapital erfassten kumulierten Verluste im Periodenergebnis erfasst. Der kumulierte Verlust, der vom Eigenkapital in das Periodenergebnis umgegliedert wird, ist die Differenz zwischen den – abzüglich etwaiger Tilgungen und Amortisationen – und dem beizulegenden Zeitwert, abzüglich bereits früher ergebniswirksam erfasster Wertberichtigungen. Wenn sich der beizulegende Zeitwert eines wertgeminderten zur Veräußerung verfügbaren Schuldinstruments in einer folgenden Periode erhöht und sich diese Erhöhung objektiv auf ein Ereignis zurückführen lässt, das nach der Erfassung der Wertminderung eingetreten ist, werden die Wertberichtigung rückgängig gemacht und der Betrag der Wertaufholung im Periodenergebnis erfasst. Wertaufholungen bei Eigenkapitalinstrumenten, die zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, können nicht im Periodenergebnis erfasst werden.

Kredite und Forderungen

Kredite und Forderungen werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zu ihrem beizulegenden Zeitwert zuzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten erfasst. Im Rahmen der Folgebewertung werden sie zu unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet.

Bei Fremdkapitalinstrumenten und Vermögenswerten, die der Kategorie „Kredite und Forderungen“ zugeordnet sind, erfolgt diese Überprüfung im Rahmen eines internen Wertminderungsprozesses. Bei Vorliegen objektiver Hinweise darauf, dass eine Werthaltigkeit nicht gegeben ist, wird eine Wertminderung vorgenommen.

Als objektive Hinweise darauf, dass bei finanziellen Vermögenswerten keine Werthaltigkeit gegeben ist, gelten:

  • der Ausfall oder Verzug eines Schuldners,
  • die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens eines Schuldners oder Hinweise darauf, dass ein solches bevorsteht,
  • nachteilige Veränderungen der Bonität von Kreditnehmern oder Emittenten,
  • Veränderungen hinsichtlich der Aktivität des Markts für ein Wertpapier oder
  • andere beobachtbare Daten, die auf eine signifikante Verminderung der erwarteten Zahlungen einer Gruppe finanzieller Vermögenswerte hindeuten.

Bei einem gehaltenen Eigenkapitalinstrument gilt ein signifikanter oder länger anhaltender Rückgang des beizulegenden Zeitwerts unter dessen als ein objektiver Hinweis auf eine Wertminderung. Als signifikant wird ein Rückgang um 20 Prozent, als anhaltend ein Zeitraum von zumindest neun Monaten angesehen.

Eine Wertminderung wird als Differenz zwischen dem Buchwert und dem Barwert der geschätzten künftigen Cashflows ermittelt, abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des Vermögenswerts. Verluste werden im Periodenergebnis erfasst. Falls es keine realistischen Aussichten hinsichtlich der Einbringlichkeit des Vermögenswerts gibt, werden die Beträge wertberichtigt. Bei Eintreten eines Ereignisses, das zu einer Wertaufholung führt, wird diese im Periodenergebnis erfasst. Eine Ausbuchung findet statt, wenn die endgültige Nichteinbringlichkeit identifiziert wurde.

Die Kapitalanlagen sind in folgende Klassen bzw. Kategorien von Finanzinstrumenten gegliedert:

Stand 31. Dezember 2019

Angaben in Tausend Euro

Nicht verzinsliche Wertpapiere

Fest-
verzinsliche Wertpapiere

Aus­leihungen und übrige Kapital­anlagen

Derivative Finanz­instrumente

Kapital­anlagen aus Investment­verträgen

Gesamt

Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden

7.345

201.234

0

21.981

58.547

289.106

Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte

909.764

16.992.181

0

0

0

17.901.946

Kredite und Forderungen

0

114.050

539.837

0

0

653.887

Summe

917.109

17.307.466

539.837

21.981

58.547

18.844.939

davon im Rahmen der Fair-Value-Option

7.345

201.234

0

0

0

208.579

Stand 31. Dezember 2018

Angaben in Tausend Euro

Nicht verzinsliche Wertpapiere

Fest-
verzinsliche Wertpapiere

Aus­leihungen und übrige Kapital­anlagen

Deri­vative Finanz­instrumente

Kapital­anlagen aus Investment­verträgen

Gesamt

Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden

24.538

308.029

0

20.804

56.395

409.767

Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte

840.857

15.702.491

0

0

0

16.543.348

Kredite und Forderungen

0

172.985

507.715

0

0

680.701

Summe

865.396

16.183.505

507.715

20.804

56.395

17.633.815

davon im Rahmen der Fair-Value-Option

24.538

308.029

0

0

0

332.567

Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts

Eine Reihe von Rechnungslegungsmethoden und Angaben verlangt die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte für finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte und Schulden. UNIQA hat ein Kontrollrahmenkonzept hinsichtlich der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte festgelegt. Dazu gehört ein Bewertungsteam, das die allgemeine Verantwortung für die Überwachung aller wesentlichen Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert, einschließlich der beizulegenden Zeitwerte der Stufe 3, trägt und direkt an den verantwortlichen Vorstand berichtet.

Eine regelmäßige Überprüfung der wesentlichen nicht beobachtbaren Inputfaktoren sowie der Bewertungsanpassungen wird durchgeführt. Bei Verwendung von Informationen von Dritten, beispielsweise Preisnotierungen von Brokern oder Kursinformationsdiensten, zur Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte werden die von Dritten erlangten Nachweise auf die Erfüllung der IFRS-Anforderungen geprüft. Es erfolgt auch eine Überprüfung der Stufe in der Fair-Value-Hierarchie, in der diese Bewertungen einzuordnen sind. Wesentliche Punkte bei der Bewertung werden dem Prüfungsausschuss berichtet.

Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld verwendet UNIQA so weit wie möglich am Markt beobachtbare Daten. Basierend auf den in den Bewertungstechniken verwendeten Inputfaktoren werden die beizulegenden Zeitwerte in unterschiedliche Stufen in der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet:

  • Stufe 1: notierte Preise (unangepasst) auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte und Schulden. Hierunter fallen bei UNIQA hauptsächlich notierte Aktien, notierte Rentenpapiere und notierte Investmentfonds.
  • Stufe 2: Bewertungsparameter, bei denen es sich nicht um die in Stufe 1 berücksichtigten notierten Preise handelt, die sich aber für den Vermögenswert oder die Schuld entweder direkt (d. h. als Preis) oder indirekt (d. h. als Ableitung von Preisen) beobachten lassen oder auf Preisen von Märkten beruhen, die als nicht aktiv eingestuft wurden. Beobachtbare Parameter sind hierbei zum Beispiel Wechselkurse, Zinskurven und Volatilitäten. Hierunter fallen bei UNIQA insbesondere notierte Rentenpapiere, die nicht die Voraussetzungen der Stufe 1 erfüllen, sowie strukturierte Produkte.
  • Stufe 3: Bewertungsparameter für Vermögenswerte oder Schulden, die nicht oder nur zum Teil auf beobachtbaren Marktdaten beruhen. Zur Bewertung werden hierbei vor allem Discounted-Cashflow-Verfahren, Vergleichsverfahren mit Instrumenten, für die beobachtbare Preise vorliegen, sowie sonstige Verfahren angewendet. Da hierbei vielfach keine beobachtbaren Parameter vorliegen, können die Schätzungen, die verwendet werden, erhebliche Auswirkungen auf das Bewertungsergebnis haben. Der Stufe 3 sind bei UNIQA vor allem sonstige Beteiligungen, Private‑Equity‑ und Hedgefonds sowie ABS- und strukturierte Produkte, die nicht die Voraussetzungen der Stufe 2 erfüllen, zugeordnet.

Wenn die zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld verwendeten Inputfaktoren in unterschiedliche Stufen der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet werden können, wird die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in ihrer Gesamtheit der jeweiligen Stufe der Fair-Value-Hierarchie zugeordnet, die dem niedrigsten Inputfaktor entspricht, der für die Bewertung insgesamt wesentlich ist.

UNIQA erfasst Umgruppierungen zwischen verschiedenen Stufen der Fair-Value-Hierarchie zum Ende der Berichtsperiode, in der die Änderung eingetreten ist.

Die Bewertungsprozesse und -methoden sind wie folgt:

Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente

Es werden bei der Bewertung von Kapitalanlagen vorrangig jene Verfahren angewendet, die am besten für eine entsprechende Wertermittlung geeignet sind. Hierbei kommen für Finanzinstrumente, die den Stufen 2 und 3 zugeordnet sind, die folgenden Standardbewertungsverfahren zur Anwendung:

  • Marktwertorientierter Ansatz
    Die Bewertungsmethode des marktwertorientierten Ansatzes beruht auf Preisen oder anderen maßgeblichen Informationen von Markttransaktionen, bei denen identische oder vergleichbare Vermögenswerte und Schulden beteiligt sind.
  • Kapitalwertorientierter Ansatz
    Der kapitalwertorientierte Ansatz entspricht der Barwertmethode, bei der künftige (erwartete) Zahlungsströme bzw. Erträge auf einen gegenwärtigen Betrag abgeleitet werden.
  • Kostenorientierter Ansatz
    Der kostenorientierte Ansatz entspricht in der Regel dem Wert, der eingesetzt werden müsste, um den Vermögenswert wiederzubeschaffen.

Bewertungsverfahren und Inputfaktoren bei der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte

Vermögenswerte

Preismethode

Inputfaktoren

Preismodell

Festverzinsliche Wertpapiere

 

 

 

Notierte Rentenpapiere

Notierter Kurs

Nicht notierte Rentenpapiere

Theoretischer Kurs

CDS-Spread, Zinskurven

Discounted Cashflow

ABS ohne Marktquotierungen

Theoretischer Kurs

Discounted Cashflow, Single Deal Review, Peer

Infrastrukturfinanzierungen

Theoretischer Kurs

Discounted Cashflow

Nicht festverzinsliche Wertpapiere

 

 

 

Notierte Aktien/Investmentfonds

Notierter Kurs

Private Equities

Theoretischer Kurs

Geprüfte Nettovermögenswerte (NAV)

NAV-Methode

Hedgefonds

Theoretischer Kurs

Geprüfte Nettovermögenswerte (NAV)

NAV-Methode

Sonstige Unternehmensanteile

Theoretischer Wert

WACC, (langfristige) Umsatzwachstumsrate, (langfristige) Gewinnmarge, Kontrollprämie

Bewertungsgutachten

Derivative Finanzinstrumente

 

 

 

Aktien-Basket-Zertifikat

Theoretischer Kurs

CDS-Spread, Zinskurven, Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption, Constant Maturity Swap, Aktien)

Black-Scholes Monte Carlo N-DIM

CMS Floating Rate Note

Theoretischer Kurs

CDS-Spread, Zinskurven, Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption, Constant Maturity Swap, Aktien)

LIBOR-Market-Modell, Hull-White-Garman-Kohlhagen Monte Carlo

CMS-Spread-Zertifikat

Theoretischer Kurs

CDS-Spread, Zinskurven, Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption, Constant Maturity Swap, Aktien)

Kontraktspezifisches Modell

FX (Binary) Option

Theoretischer Kurs

CDS-Spread, Zinskurven, Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption, Constant Maturity Swap, Aktien)

Black-Scholes-Garman-Kohlhagen Monte Carlo N-DIM

Option (Inflation, OTC, OTC FX Options)

Theoretischer Kurs

CDS-Spread, Zinskurven, Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption, Constant Maturity Swap, Aktien)

Black-Scholes Monte Carlo N-DIM, kontraktspezifisches Modell, Marktinflationsmodell NKIS

Strukturierte Anleihen

Theoretischer Kurs

CDS-Spread, Zinskurven, Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption, Constant Maturity Swap, Aktien)

Black-Scholes-Garman-Kohlhagen Monte Carlo N-DIM, LMM

Swap, Cross Currency Swap

Theoretischer Kurs

CDS-Spread, Zinskurven, Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption, Constant Maturity Swap, Aktien)

Black-Scholes-Garman-Kohlhagen Monte Carlo N-DIM, Black-76-Modell, LIBOR-Market-Modell, kontraktspezifisches Modell

Swaption, Total Return Swaption

Theoretischer Kurs

CDS-Spread, Zinskurven, Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption, Constant Maturity Swap, Aktien)

Black/Basis Point Volatility, kontraktspezifisches Modell

Kapitalanlagen aus Investmentverträgen

 

 

 

Notierte Aktien/Investmentfonds

Notierter Kurs

Nicht notierte Investmentfonds

Theoretischer Kurs

Geprüfte Nettovermögenswerte (NAV)

NAV-Methode

Bewertungshierarchie

Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte und Schulden

Angaben in Tausend Euro

 

Stufe 1

 

Stufe 2

 

Stufe 3

 

Gesamt

31.12.2019

31.12.2018

31.12.2019

31.12.2018

31.12.2019

31.12.2018

31.12.2019

31.12.2018

Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte

 

 

 

 

 

 

 

 

Nicht festverzinsliche Wertpapiere

729.829

695.196

20.298

1.135

159.637

144.526

909.764

840.857

Festverzinsliche Wertpapiere

13.170.835

12.567.999

2.941.560

2.633.039

879.787

501.453

16.992.181

15.702.491

Summe

13.900.664

13.263.195

2.961.858

2.634.175

1.039.424

645.979

17.901.946

16.543.348

Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden

 

 

 

 

 

 

 

 

Nicht festverzinsliche Wertpapiere

0

0

2.077

14.445

5.267

10.094

7.345

24.538

Festverzinsliche Wertpapiere

108.261

197.100

51.098

48.235

41.876

62.694

201.234

308.029

Derivative Finanzinstrumente

261

12

3.695

5.205

18.025

15.587

21.981

20.804

Kapitalanlagen aus Investmentverträgen

49.977

49.008

3.727

932

4.843

6.456

58.547

56.395

Summe

158.498

246.120

60.597

68.816

70.011

94.830

289.106

409.767

Angaben in Tausend Euro

 

Stufe 1

 

Stufe 2

 

Stufe 3

 

Gesamt

31.12.2019

31.12.2018

31.12.2019

31.12.2018

31.12.2019

31.12.2018

31.12.2019

31.12.2018

Finanzverbindlichkeiten

 

 

 

 

 

 

 

 

Derivative Finanzinstrumente

0

0

669

13.345

1

0

670

13.345

Summe

0

0

669

13.345

1

0

670

13.345

Beizulegende Zeitwerte der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Vermögenswerte und Schulden

Angaben in Tausend Euro

 

Stufe 1

 

Stufe 2

 

Stufe 3

 

Gesamt

31.12.2019

31.12.2018

31.12.2019

31.12.2018

31.12.2019

31.12.2018

31.12.2019

31.12.2018

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

0

0

0

0

2.258.862

2.086.093

2.258.862

2.086.093

Kredite und Forderungen

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen

0

0

384.350

395.016

155.488

112.700

539.837

507.715

Festverzinsliche Wertpapiere

16.276

30.789

112.957

123.862

0

31.443

129.233

186.094

Summe

16.276

30.789

497.307

518.878

155.488

144.143

669.070

693.809

Angaben in Tausend Euro

 

Stufe 1

 

Stufe 2

 

Stufe 3

 

Gesamt

31.12.2019

31.12.2018

31.12.2019

31.12.2018

31.12.2019

31.12.2018

31.12.2019

31.12.2018

Finanzverbindlichkeiten

 

 

 

 

 

 

 

 

Verbindlichkeiten aus erhaltenen Sicherheiten für Wertpapierleihgeschäfte

0

0

0

0

0

772.196

0

772.196

Verbindlichkeiten aus Ausleihungen

0

0

0

0

74.846

12.943

74.846

12.943

Summe

0

0

0

0

74.846

785.139

74.846

785.139

Nachrangige Verbindlichkeiten

1.051.425

959.400

0

0

0

0

1.051.425

959.400

Umgruppierungen zwischen Stufe 1 und 2

Während der Berichtsperiode wurden Transfers von Stufe 1 auf Stufe 2 in Höhe von 492.529 Tausend Euro (2018: 443.997 Tausend Euro) und von Stufe 2 auf Stufe 1 in Höhe von 144.533 Tausend Euro (2018: 234.586 Tausend Euro) vorgenommen. Diese sind vorwiegend auf Änderungen in der Handelsfrequenz und der Handelsaktivität zurückzuführen.

Stufe-3-Finanzinstrumente

Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der beizulegenden Zeitwerte von Finanzinstrumenten, deren Bewertungsverfahren auf nicht beobachtbaren Inputfaktoren beruhen.

Angaben in Tausend Euro

Festverzinsliche Wertpapiere

Sonstige

Gesamt

 

2019

2018

2019

2018

2019

2018

Stand am 1. Jänner

501.453

308.578

239.356

282.743

740.809

591.321

Transfers aus der Stufe 3 in die Stufe 1

0

–24

0

–6

0

–29

Transfers aus der Stufe 3 in die Stufe 2

0

0

–4.218

0

–4.218

0

Transfers in die Stufe 3

0

772

0

0

0

772

In der Konzerngewinn- und -verlustrechnung erfasste Gewinne und Verluste

–2.432

1.630

–1.539

–12.527

–3.971

–10.897

Im sonstigen Ergebnis erfasste Gewinne und Verluste

46.002

–14.445

–1.500

3.290

44.502

–11.155

Zugänge

343.940

217.244

32.645

43.676

376.585

260.920

Abgänge

–9.206

–12.273

–35.078

–77.814

–44.284

–90.087

Veränderung aus Währungsumrechnung

30

–29

–19

–6

11

–35

Stand am 31. Dezember

879.787

501.453

229.648

239.356

1.109.434

740.809

Sensitivitäten

Für die wesentlichsten Finanzinstrumente der Stufe 3 ergibt sich bei der Erhöhung des Diskontierungszinssatzes von 100 Basispunkten eine Verringerung des Werts von 6,2 Prozent (2018: 5,7 Prozent). Wird der Diskontierungszinssatz um 100 Basispunkte reduziert, ergibt sich eine Werterhöhung um 7,5 Prozent (2018: 6,4 Prozent).

Übertragung von finanziellen Vermögenswerten

Angaben in Tausend Euro

Beizulegender Zeitwert

 

31.12.2019

31.12.2018

Übertragene finanzielle Vermögenswerte der Wertpapierleihgeschäfte

0

772.406

Verbindlichkeiten aus erhaltenen Sicherheiten für Wertpapierleihgeschäfte

0

772.196

Netto-Position

0

210

Die Buchwerte der übertragenen finanziellen Vermögenswerte der Wertpapierleihgeschäfte und der Verbindlichkeiten aus erhaltenen Sicherheiten für Wertpapierleihgeschäfte entsprechen den beizulegenden Zeitwerten. Zum 31. Dezember 2019 bestanden keine offenen Wertpapierleihegeschäfte.

Buchwerte für Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen

Angaben in Tausend Euro

31.12.2019

31.12.2018

Ausleihungen

 

 

Darlehen an verbundene nicht konsolidierte Unternehmen

4.400

4.382

Hypothekendarlehen

9.931

14.100

Polizzendarlehen und Polizzenvorauszahlungen

12.827

13.481

Sonstige Ausleihungen

103.094

54.986

Summe

130.251

86.950

Übrige Kapitalanlagen

 

 

Einlagen bei Kreditinstituten

384.350

395.016

Depotforderungen aus dem übernommenen Rückversicherungsgeschäft

25.236

25.750

Summe

409.586

420.766

Gesamtsumme

539.837

507.715

Die Buchwerte der Ausleihungen und übrigen Kapitalanlagen entsprechen im Wesentlichen den beizulegenden Zeitwerten. Die Bewertung erfolgt auf Basis von Sicherheiten und der Bonität des Schuldners, für Einlagen bei Kreditinstituten auf Basis von notierten Preisen.

Wertberichtigungen Ausleihungen

Angaben in Tausend Euro

31.12.2019

31.12.2018

Stand am 1. Jänner

–3.657

–6.339

Dotierung

0

–114

Verbrauch

502

1.870

Auflösung

439

933

Währungsumrechnung

3

–7

Stand am 31. Dezember

–2.713

–3.657

Vertragliche Restlaufzeiten beizulegender Zeitwerte für Ausleihungen

Angaben in Tausend Euro

31.12.2019

31.12.2018

Bis zu 1 Jahr

3.096

4.227

Von mehr als 1 Jahr und bis zu 5 Jahren

16.059

16.703

Von mehr als 5 Jahren und bis zu 10 Jahren

103.478

56.240

Von mehr als 10 Jahren

7.619

9.780

Summe

130.251

86.950

IFRS
„International Financial Reporting Standards“ (internationale Grundsätze der Finanzberichterstattung). Seit 2002 gilt die Bezeichnung IFRS für das Gesamtkonzept der vom International Accounting Standards Board verabschiedeten Standards. Bereits zuvor verabschiedete Standards werden weiter als International Accounting Standards (IAS) zitiert.
IFRS
„International Financial Reporting Standards“ (internationale Grundsätze der Finanzberichterstattung). Seit 2002 gilt die Bezeichnung IFRS für das Gesamtkonzept der vom International Accounting Standards Board verabschiedeten Standards. Bereits zuvor verabschiedete Standards werden weiter als International Accounting Standards (IAS) zitiert.
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte
Die zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte („available for sale“) enthalten finanzielle Vermögenswerte, die weder bis zur Endfälligkeit gehalten werden sollen noch für kurzfristige Handelszwecke erworben wurden. Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Wertschwankungen werden in der Gesamtergebnisrechnung im sonstigen Ergebnis erfasst.
Anschaffungskosten
Der zum Erwerb eines Vermögenswerts entrichtete Betrag an Zahlungsmitteln bzw. Zahlungsmitteläquivalenten oder der beizulegende Zeitwert einer anderen Entgeltform zum Zeitpunkt des Erwerbs.
Fortgeführte Anschaffungskosten
Fortgeführte Anschaffungskosten sind Anschaffungskosten reduziert um dauerhafte Wertminderungen (z. B. laufende Abschreibungen).
Anschaffungskosten
Der zum Erwerb eines Vermögenswerts entrichtete Betrag an Zahlungsmitteln bzw. Zahlungsmitteläquivalenten oder der beizulegende Zeitwert einer anderen Entgeltform zum Zeitpunkt des Erwerbs.