15. Steuern vom Einkommen und Ertrag

Steuern vom Einkommen

Angaben in Tausend Euro

1–12/2019

1–12/2018

Tatsächliche Steuern Rechnungsjahr

33.647

11.059

Tatsächliche Steuern Vorjahre

11.345

21.087

Latente Steuern

14.180

27.324

Summe

59.172

59.470

Grundsätzlich kam ein erwarteter Konzernsteuersatz von 25 Prozent in allen Segmenten zur Anwendung. Nationale steuerliche Vorschriften im Zusammenhang mit der in der Lebensversicherung können zu einem rechnerisch abweichenden Ertragsteuersatz führen.

Überleitungsrechnung

Angaben in Tausend Euro

1–12/2019

1–12/2018

1)

Ergebnis vor Steuern multipliziert mit dem Konzernsteuersatz

Ergebnis vor Steuern

295.667

294.618

Erwarteter Steueraufwand1)

73.917

73.655

Korrigiert um Steuereffekte aus

 

 

Steuerfreien Beteiligungserträgen

–17.250

–17.807

Abschreibungen und Wertminderungen auf Bestands- und Firmenwerte

513

–35

Steuerneutralen Konsolidierungseffekten

27

–81

Sonstigen nicht abzugsfähigen Aufwendungen/sonstigen steuerfreien Erträgen

994

2.749

Änderungen von Steuersätzen

–20

0

Steuersatzabweichungen

–18.069

–12.329

Quellensteuern

1.356

328

Steuern Vorjahre

8.532

21.758

Verfall von Verlustvorträgen und Sonstigem

9.171

–8.767

Ertragsteueraufwand

59.172

59.470

Durchschnittliche effektive Steuerbelastung (Angaben in Prozent)

20,0

20,2

Gruppenbesteuerung

UNIQA nimmt in Österreich die Möglichkeit zur Bildung einer Unternehmensgruppe für steuerliche Zwecke in Anspruch. Es bestehen drei steuerliche Unternehmensgruppen mit den Gruppenträgern UNIQA Insurance Group AG , PremiQaMed Holding GmbH sowie R-FMZ Immobilienholding GmbH.

In den steuerlichen Unternehmensgruppen werden grundsätzlich die Gruppenmitglieder vom Gruppenträger mit den auf sie entfallenden Körperschaftsteuerbeträgen mittels Steuerumlagen be- oder entlastet. In die steuerliche Gewinnermittlung werden auch Verluste ausländischer Gruppenmitglieder miteinbezogen. Der steuerlichen Verwertung dieser Verluste steht – zu einem ungewissen Zeitpunkt – eine zukünftige Steuerverpflichtung zur Zahlung von Ertragsteuern gegenüber. Folglich wird eine entsprechende Rückstellung für die zukünftige Nachversteuerung ausländischer Verluste angesetzt.

Gewinnbeteiligung
In der Lebens- und Krankenversicherung sind die Versicherungsnehmer aufgrund gesetzlicher und vertraglicher Vorgaben an den erwirtschafteten Überschüssen des Unternehmens angemessen zu beteiligen. Die Höhe dieser Gewinnbeteiligung wird jährlich neu festgelegt.