Arbeitsweise des Vorstands

Die Zusammenarbeit der Mitglieder des Vorstands der UNIQA Insurance Group AG ist in der Geschäftsordnung geregelt. Die vom Gesamtvorstand beschlossene Geschäftsverteilung wird vom Aufsichtsrat genehmigt. Die Geschäftsordnung regelt die Informations- und Genehmigungspflichten der Vorstandsmitglieder untereinander und gegenüber dem Aufsichtsrat. Ein Katalog von Maßnahmen, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, ist festgelegt. Vorstandssitzungen, in denen die Mitglieder des Vorstands über den aktuellen Geschäftsverlauf berichten, Maßnahmen beschließen und unternehmensstrategische Entscheidungen treffen, finden in der Regel wöchentlich statt. Darüber hinaus erfolgt ein kontinuierlicher Informationsaustausch über relevante Aktivitäten und Geschehnisse zwischen den Vorstandsmitgliedern.

Ab 1. Jänner 2020 nahmen an Vorstandssitzungen der UNIQA Insurance Group AG sämtliche Vorstandsmitglieder der UNIQA Österreich Versicherungen AG und der UNIQA International AG mit beratender Stimme teil (Group Executive Board). Seit 1. Juli 2020 werden die Sitzungen der personenident besetzten Vorstände der UNIQA Insurance Group AG und der UNIQA Österreich Versicherungen AG in gemeinsamer Sitzung abgehalten.

Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der Geschäftsentwicklung, einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements in der Gruppe. Darüber hinaus hält der Aufsichtsratsvorsitzende regelmäßig Kontakt mit dem Vorstandsvorsitzenden und diskutiert mit ihm die Strategie, die Geschäftsentwicklung und das Risikomanagement des Unternehmens.