Risikobericht

42. Aktivitäten und Ziele aus dem Jahr 2020

Basierend auf der externen und internen Entwicklung haben sich die Aktivitäten im Jahr 2020 an folgenden Schwerpunkten orientiert:

  • Covid-19
  • AXA-Integration
  • -Review (Holistic Impact Assessment)
  • Implementierung GRC-Tool

Anfang des Jahres wurde die Welt von der globalen Covid-19-Pandemie betroffen, die erhebliche Auswirkungen auf viele Nationen auf der ganzen Welt, das Wirtschaftssystem und infolgedessen auch auf die Solvabilitätsposition von Versicherungsunternehmen hat. Daher wurde von UNIQA ein Krisenstab einberufen, in dem eine Gruppe von Experten aus unterschiedlichen Bereichen die Entwicklung im Zusammenhang mit der Coronavirus-Verbreitung sowie die Auswirkungen auf UNIQA regelmäßig beobachtet, um darauf aufbauend Entscheidungen treffen zu können und Maßnahmen zu setzen. Die Herausforderung, sämtliche Mitarbeiter in den Remote-Zustand zu setzen, wurde binnen kürzester Zeit gemeistert und somit konnte das Geschäft nahezu problemlos weitergeführt werden. Die weitere Entwicklung der Pandemie wird durch den Krisenstab kontinuierlich beobachtet, um – wenn notwendig – Maßnahmen kurzfristig umsetzen zu können.

Aufgrund einer starken Kapitalisierung in den letzten Jahren hat UNIQA bereits vor einiger Zeit ihr Interesse an und ihre Bereitschaft zu einer Akquisition in ihren Kernmärkten in Mittel- und Osteuropa aktiv bekundet. Am 7. Februar 2020 gab UNIQA die Übernahme der Tochtergesellschaften von AXA in Polen, Tschechien und der Slowakei offiziell bekannt, die mit dem 15. Oktober 2020 abgeschlossen wurde. Diese Transaktion der AXA-Tochtergesellschaften erhöhte den Marktanteil von UNIQA erheblich und brachte UNIQA auf Platz 5 des CEE-Markts. Im Jahr 2020 starteten die Vorbereitungen und Aktivitäten zur Integration der Prozesse und Mitarbeiter der neuen Gesellschaften in die UNIQA Group. Dieses Thema begleitet UNIQA im 4. Quartal 2020 und darüber hinaus, da als nächster Schritt die Verschmelzung der AXA-Gesellschaften mit den UNIQA Gesellschaften geplant ist. Die größte Herausforderung dabei wird die vorgenannte Integration aller Prozesse, Mitarbeiter und IT-Systeme sein.

Wie schon im vergangenen Jahr, begleitete UNIQA auch 2020 das Thema Solvency-II-Review. Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) hat bereits im Jahr 2019 eine umfangreiche Konsultation veröffentlicht. Diese beinhaltet insgesamt 19 Themen, die in zwei Konsultationswellen aufgeteilt sind. Innerhalb dieser Wellen wurden sowohl qualitative (z. B. Group Supervision, Macroprudential Issues, Reporting & Disclosure) als auch quantitative Themen (z. B. Risk-Free Rate, , , Own Funds) behandelt. Obwohl der - Review keinen verbindlichen Charakter hat, bestimmen die ersten Vorschläge schon die Richtung, in die sich das gesamte Solvency-II-Rahmenwerk ändern kann. Die EIOPA hat im Jahr 2020 zu dem Thema zwei Auswirkungsanalysen (sogenannte Holistic Impact Assessments) durchgeführt, um eine Übersicht der quantitativen Auswirkungen der Vorschläge zu erhalten. UNIQA nahm an diesen Analysen teil. Es gibt deshalb ein Projekt dazu, in dem eine Gruppe von Experten die Auswirkungen dieses Reviews auf das Unternehmen analysiert. Dadurch kann sich UNIQA rechtzeitig auf bevorstehende Änderungen vorbereiten und das Risiko mitigieren, zukünftige regulatorische Anforderungen nicht erfüllen zu können.

UNIQA hat in den vergangenen Jahren intensiv an der Erweiterung des Konzepts des internen Kontrollsystems (IKS) gearbeitet. Im Jahr 2020 lag der Fokus vor allem darauf, dieses in einer IT-Lösung abzubilden. Um die Implementierung des IKS auch systemtechnisch zu unterstützen, wurde ein „Governance, Risk & Compliance“-(GRC-)Tool eingeführt. Dabei lag die Herausforderung insbesondere in der konzeptionellen Koordination von vier Bereichen (Compliance, Security Management, Data Protection und Risk Management) und der anschließenden Abbildung im Tool.

Solvency II
Richtlinie der Europäischen Union zu Publikationspflichten sowie Solvabilitätsvorschriften für die Eigenmittelausstattung von Versicherungsunternehmen.
Risk Margin
Die Risikomarge gilt gemäß § 161 VAG 2016 als Aufschlag auf den besten Schätzwert; sie soll sicherstellen, dass der Wert der versicherungstechnischen Rückstellungen dem Betrag entspricht, den die Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen fordern würden, um die Versicherungs- und Rückversicherungsverpflichtungen übernehmen und erfüllen zu können.
SCR
Bezeichnet die anrechenbaren Eigenmittel (Solvency Capital Requirement), die Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen zur Bedeckung der Solvenzkapitalanforderung zu halten haben. Sie ist so kalibriert, dass alle quantifizierbaren Risiken (u. a. Marktrisiko, Kreditrisiko, lebensversicherungstechnisches Risiko) verlässlich berücksichtigt sind. Sie deckt sowohl die laufende Geschäftstätigkeit als auch das in den folgenden zwölf Monaten erwartete neue Geschäft ab.
Solvency II
Richtlinie der Europäischen Union zu Publikationspflichten sowie Solvabilitätsvorschriften für die Eigenmittelausstattung von Versicherungsunternehmen.