Konzernabschluss

Rechnungs­legungs­grundsätze

Dieser Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards () sowie den Bestimmungen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), wie sie bis zum Bilanzstichtag von der Europäischen Union (EU) übernommen wurden, aufgestellt. Die zusätzlichen Anforderungen des § 245a Abs. 1 Unternehmensgesetzbuch (UGB) sowie des § 138 Abs. 8 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) wurden erfüllt.

IFRS
„International Financial Reporting Standards“ (internationale Grundsätze der Finanzberichterstattung). Seit 2002 gilt die Bezeichnung IFRS für das Gesamtkonzept der vom International Accounting Standards Board verabschiedeten Standards. Bereits zuvor verabschiedete Standards werden weiter als International Accounting Standards (IAS) zitiert.