Konzernabschluss

Verwendung von Ermessens­ent­scheidungen und Schätzungen

Die Erstellung des Konzernabschlusses verlangt vom Vorstand Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen, die die Anwendung von Rechnungslegungsmethoden und die ausgewiesenen Beträge der Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen betreffen. Tatsächliche Ergebnisse können von diesen Schätzungen abweichen. Schätzungen und zugrunde liegende Annahmen werden laufend überprüft. Überarbeitungen von Schätzungen werden prospektiv erfasst.

Ermessensausübungen und zukunftsbezogene Annahmen, die wesentliche Auswirkungen auf den vorliegenden Konzernabschluss haben könnten, sind in den folgenden Erläuterungen beschrieben:

Erläuterung 2: Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (Annahmen bei der Ermittlung von )

Erläuterung 3: Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen (Annahmen und Modelle bei der Ergebnisschätzung der STRABAG SE)

Erläuterung 4: Sonstige Kapitalanlagen und Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung (Ermittlung von beizulegenden Zeitwerten)

Erläuterung 6: Versicherungstechnische Rückstellungen (Annahmen und Modelle bei der Berechnung von versicherungstechnischen Rückstellungen)

Erläuterung 12: Immaterielle Vermögenswerte (Annahmen bei der Ermittlung der Firmenwerte)

Erläuterung 16: Latente Steuern (Beurteilung der Realisierbarkeit latenter Steueransprüche)

Erläuterung 17: Leistungsorientierte Pläne (Berechnung des Barwerts der leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen)

In der folgenden Tabelle sind die Bewertungsgrundsätze zu den einzelnen Bilanzpositionen der Vermögenswerte und der Schulden zusammengefasst:

Bilanzposition

Vermögenswerte

Bewertungsgrundsatz

Sachanlagen

fortgeführte Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. niedrigerer erzielbarer Betrag

Immaterielle Vermögenswerte

 

- mit bestimmbarer Nutzungsdauer

fortgeführte Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. niedrigerer erzielbarer Betrag

- mit unbestimmbarer Nutzungsdauer

bzw. niedrigerer erzielbarer Betrag

Kapitalanlagen

 

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

fortgeführte Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. niedrigerer erzielbarer Betrag

Nach der bilanzierte Kapitalanlagen

fortgeführter anteiliger Wert des Eigenkapitals der Kapitalanlage bzw. niedrigerer erzielbarer Betrag

Sonstige Kapitalanlagen

 

- Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum bewertet werden

-

- Kredite und Forderungen

Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung

Rückversicherungsanteil an den versicherungstechnischen Rückstellungen

analog zur Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen

Rückversicherungsanteil an den versicherungstechnischen Rückstellungen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung

analog zur Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen

Forderungen inklusive Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft

Forderungen aus Ertragsteuern

in der Höhe, in der ein Anspruch gegenüber den Steuerbehörden erwartet wird, basierend auf den am Abschlussstichtag oder in Kürze geltenden Steuersätzen

Latente Steueransprüche

undiskontierte Bewertung unter Verwendung der Steuersätze, die für die Periode, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird, erwartet werden

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Vermögenswerte in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden

niedrigerer Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten

Schulden

Bewertungsgrundsatz

fortgeführte

Versicherungstechnische Rückstellungen

Sachversicherung: Rückstellung für Schäden und noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle (undiskontierter Wert erwarteter zukünftiger Zahlungsverpflichtungen) Lebens- und Krankenversicherung: nach aktuariellen Rechnungsgrundlagen (diskontierter Wert erwarteter zukünftiger Leistungen abzüglich )

Versicherungstechnische Rückstellungen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung

basierend auf der Wertentwicklung der veranlagten Beiträge

Finanzverbindlichkeiten

 

- Verbindlichkeiten aus Ausleihungen

fortgeführte

- Derivative Finanzinstrumente

Andere Rückstellungen

 

- aus leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen

versicherungsmathematische Bewertung anhand der Projected-Unit-Credit-Methode

- sonstige

Barwert des künftigen Erfüllungsbetrags

Verbindlichkeiten und übrige Schulden

Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern

in der Höhe, in der eine Verpflichtung gegenüber den Steuerbehörden erwartet wird, basierend auf den am Abschlussstichtag oder in Kürze geltenden Steuersätzen

Latente Steuerschulden

undiskontierte Bewertung unter Verwendung der Steuersätze, die für die Periode, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird, erwartet werden

Beizulegender Zeitwert
Der beizulegende Zeitwert ist jener Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt werden würde.
Anschaffungskosten
Der zum Erwerb eines Vermögenswerts entrichtete Betrag an Zahlungsmitteln bzw. Zahlungsmitteläquivalenten oder der beizulegende Zeitwert einer anderen Entgeltform zum Zeitpunkt des Erwerbs.
Equity-Methode
Nach dieser Methode werden die Anteile an assoziierten Unternehmen bilanziert. Der Wertansatz entspricht grundsätzlich dem konzernanteiligen Eigenkapital dieser Unternehmen. Im Fall von Anteilen an Unternehmen, die selbst einen Konzernabschluss aufstellen, wird jeweils deren Konzerneigenkapital entsprechend angesetzt. Im Rahmen der laufenden Bewertung ist dieser Wertansatz um die anteiligen Eigenkapitalveränderungen fortzuschreiben; die anteiligen Jahresergebnisse werden dabei dem Konzernergebnis zugerechnet.
Beizulegender Zeitwert
Der beizulegende Zeitwert ist jener Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt werden würde.
Beizulegender Zeitwert
Der beizulegende Zeitwert ist jener Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt werden würde.
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte
Die zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte („available for sale“) enthalten finanzielle Vermögenswerte, die weder bis zur Endfälligkeit gehalten werden sollen noch für kurzfristige Handelszwecke erworben wurden. Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Wertschwankungen werden in der Gesamtergebnisrechnung im sonstigen Ergebnis erfasst.
Beizulegender Zeitwert
Der beizulegende Zeitwert ist jener Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt werden würde.
Fortgeführte Anschaffungskosten
Fortgeführte Anschaffungskosten sind Anschaffungskosten reduziert um dauerhafte Wertminderungen (z. B. laufende Abschreibungen).
Beizulegender Zeitwert
Der beizulegende Zeitwert ist jener Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt werden würde.
Fortgeführte Anschaffungskosten
Fortgeführte Anschaffungskosten sind Anschaffungskosten reduziert um dauerhafte Wertminderungen (z. B. laufende Abschreibungen).
Fortgeführte Anschaffungskosten
Fortgeführte Anschaffungskosten sind Anschaffungskosten reduziert um dauerhafte Wertminderungen (z. B. laufende Abschreibungen).
Nachrangige Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten, die im Liquidations- oder Konkursfall erst nach den übrigen Verbindlichkeiten getilgt werden dürfen.
Anschaffungskosten
Der zum Erwerb eines Vermögenswerts entrichtete Betrag an Zahlungsmitteln bzw. Zahlungsmitteläquivalenten oder der beizulegende Zeitwert einer anderen Entgeltform zum Zeitpunkt des Erwerbs.
Deckungsrückstellung
Rückstellung in Höhe der bestehenden Verpflichtung zur Zahlung von Versicherungsleistungen und Rückgewährbeträgen vornehmlich in der Lebens- und Krankenversicherung. Die Rückstellung wird nach versicherungsmathematischen Methoden als Saldo des Barwerts der künftigen Verpflichtungen abzüglich des Barwerts der künftigen Prämien ermittelt.
Prämien
Verrechnete Gesamtprämien. Alle im Geschäftsjahr vorgeschriebenen Prämien aus Versicherungsverträgen des selbst abgeschlossenen und des in Rückdeckung übernommenen Geschäfts.
Deckungsrückstellung
Rückstellung in Höhe der bestehenden Verpflichtung zur Zahlung von Versicherungsleistungen und Rückgewährbeträgen vornehmlich in der Lebens- und Krankenversicherung. Die Rückstellung wird nach versicherungsmathematischen Methoden als Saldo des Barwerts der künftigen Verpflichtungen abzüglich des Barwerts der künftigen Prämien ermittelt.
Anschaffungskosten
Der zum Erwerb eines Vermögenswerts entrichtete Betrag an Zahlungsmitteln bzw. Zahlungsmitteläquivalenten oder der beizulegende Zeitwert einer anderen Entgeltform zum Zeitpunkt des Erwerbs.
Beizulegender Zeitwert
Der beizulegende Zeitwert ist jener Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt werden würde.
Fortgeführte Anschaffungskosten
Fortgeführte Anschaffungskosten sind Anschaffungskosten reduziert um dauerhafte Wertminderungen (z. B. laufende Abschreibungen).