22. Eigene Aktien

Eigene Aktien

 

31.12.2020

31.12.2019

UNIQA Insurance Group AG

 

 

Stückzahl

819.650

819.650

in Tausend Euro

10.857

10.857

Anteil am gezeichneten Kapital in %

0,27

0,27

UNIQA Österreich Versicherungen AG

 

 

Stückzahl

1.215.089

1.215.089

in Tausend Euro

5.774

5.774

Anteil am gezeichneten Kapital in %

0,39

0,39

Summe

2.034.739

2.034.739

Ermächtigungen des Vorstands

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Mai 2019 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis einschließlich 30. Juni 2024 durch Ausgabe von bis zu 80.000.000 auf Inhaber oder auf Namen lautenden Stückaktien mit Stimmrecht gegen Bareinlagen oder gegen Sacheinlagen einmal oder mehrmals um bis zu 80.000.000 Euro zu erhöhen.

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 25. Mai 2020 wurde der Vorstand erneut ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien für einen Zeitraum von 30 Monaten ab dem 30. November 2020 zu erwerben (Auslaufen der gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 28. Mai 2018 erteilten Ermächtigung per 29. November 2020). Der mit neu erworbenen Aktien verbundene Anteil am Grundkapital darf zusammen mit dem Anteil anderer eigener Aktien, die die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, 10 Prozent des Grundkapitals nicht übersteigen. Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien umfasst auch den Erwerb von Aktien der Gesellschaft durch Tochterunternehmen der Gesellschaft.

Der über die UNIQA Österreich Versicherungen AG gehaltene Bestand an eigenen Aktien resultiert aus der Verschmelzung der BL Syndikat Beteiligungs Gesellschaft m.b.H. als übertragende Gesellschaft mit der UNIQA Insurance Group AG als übernehmende Gesellschaft. Dieser Aktienbestand ist nicht auf die 10-Prozent-Grenze anzurechnen.

Anschaffungskosten
Der zum Erwerb eines Vermögenswerts entrichtete Betrag an Zahlungsmitteln bzw. Zahlungsmitteläquivalenten oder der beizulegende Zeitwert einer anderen Entgeltform zum Zeitpunkt des Erwerbs.
Anschaffungskosten
Der zum Erwerb eines Vermögenswerts entrichtete Betrag an Zahlungsmitteln bzw. Zahlungsmitteläquivalenten oder der beizulegende Zeitwert einer anderen Entgeltform zum Zeitpunkt des Erwerbs.