23. Kapitalmanagement

Das Kapitalmanagement erfolgt unter Berücksichtigung der regulatorischen und gesetzlichen Anforderungen. Mit Inkraftsetzung von ab 1. Jänner 2016 wurden die Definition und die Berechnung der verfügbaren Eigenmittel sowie des Risikokapitalbedarfs und die Steuerung durch die Solvency-II-Vorgaben ersetzt.

Die anrechenbaren Eigenmittel umfassen das konsolidierte Tier-1-Kapital, das im Wesentlichen aus dem gezeichneten Grundkapital inklusive des zugeordneten Emissionsagios sowie der Ausgleichsrücklage besteht. Das besteht zu 100 Prozent aus Nachrang­verbindlichkeiten. Bei den Tier-3-Eigenmittelbestandteilen handelt es sich im Wesentlichen um latente Nettosteueransprüche.

Im Rahmen der Konzernsteuerung wird die angemessene Bedeckung der Solvenz­kapital­anforderung nach auf konsolidierter Basis laufend überwacht. Durch ein aktives Kapitalmanagement wird sichergestellt, dass die Kapitalausstattung der einzelnen Gruppenunternehmen und der gesamten Gruppe stets angemessen ist. Ein weiteres Ziel des aktiven Kapitalmanagements ist es, neben der Fünfjahresplanung auch aktiv die Finanzkraft von UNIQA unter schwierigen wirtschaftlichen Bedingungen zu gewährleisten, um einen Fortbestand des Versicherungsbetriebs zu sichern.

UNIQA hat für sich neben den regulatorischen Vorschriften zur Bedeckung der Solvenzkapital- und auch eine Zielkapitalisierung der Gruppe in Form einer Solvenzkapitalquote – das sind die anrechenbaren Eigenmittel im Verhältnis zur Solvenzkapitalanforderung – von mindestens 170 Prozent definiert. Die Steuerung der Solvenzkapitalquote erfolgt durch strategische Maßnahmen, die zu einer Verminderung der Kapitalanforderungen führen und/oder die Menge an vorhandenem Kapital erhöhen.

UNIQA berücksichtigt im Kapitalmanagementprozess auch potenzielle Auswirkungen auf das Rating durch anerkannte Ratingagenturen. Aktuell bewertet Standard & Poor’s (S&P) die Kreditwürdigkeit der UNIQA Insurance Group AG mit „A–“. Im S&P-Kapitalmodell erreicht UNIQA mittlerweile eine signifikante Überdeckung des aktuellen Niveaus. UNIQA geht davon aus, langfristig zumindest eine Überdeckung des AA-Niveaus zu sichern und dadurch auch das Rating nachhaltig entlang der Unternehmensstrategie zu verbessern.

Die UNIQA Österreich Versicherungen AG und die UNIQA Re AG sind mit „A“ eingestuft. Die im Jahr 2013 begebene Ergänzungskapitalanleihe (ursprünglich: 350,0 Millionen Euro, offener Restbetrag: 148,7 Millionen Euro, Tier 2, First Call Date: 31. Juli 2023) wird von S&P mit „BBB“ bewertet. Ebenso wird die im Jahr 2015 (ursprünglich: 500,0 Millionen Euro, offener Restbetrag: 326,3 Millionen Euro, Tier 2, First Call Date: 27. Juli 2026), die im Jahr 2020 (200,0 Millionen Euro, Tier 2, First Call Date: 9. Juli 2025) sowie die im Jahr 2021 (375,0 Millionen Euro, Tier 2, First Call Date: 9. Juni 2031) begebene nachrangige Anleihe von S&P mit „BBB“ bewertet. Den Ausblick für alle Gesellschaften bewertet S&P mit „stabil“.

Solvency II
Richtlinie der Europäischen Union zu Publikationspflichten sowie Solvabilitätsvorschriften für die Eigenmittelausstattung von Versicherungsunternehmen.
Kapitalklassen (Tiers)
Einstufung der Basiseigenmittelbestandteile anhand der Eigenmittelliste gemäß den in der Durchführungsverordnung (EU) genannten Kriterien in Tier 1, Tier 2 oder Tier 3. Ist ein Basiseigenmittelbestandteil nicht in dieser Liste enthalten, ist eine Einordnung selbst zu beurteilen und einzustufen.
Solvency II
Richtlinie der Europäischen Union zu Publikationspflichten sowie Solvabilitätsvorschriften für die Eigenmittelausstattung von Versicherungsunternehmen.
MCR (Mindestkapitalanforderung)
Bezeichnet ein Mindestmaß an Sicherheit, das die anrechenbaren Basiseigenmittel nicht unterschreiten sollten. Die MCR wird durch eine Formel in Relation zur Solvency Capital Requirement berechnet.