Nichtfinanzieller Bericht

Bericht über die unabhängige Prüfung des zusammengefassten nichtfinanziellen Berichts gemäß § 267a UGB

Bericht über die unabhängige Prüfung des zusammengefassten nichtfinanziellen Berichts gemäß § 267a UGB

Wir haben die Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit des zusammengefassten nichtfinanziellen Berichts gemäß § 267a UGB (im Folgenden „zusammengefasster nichtfinanzieller Bericht“) der UNIQA Insurance Group AG (der „Gesellschaft“), Wien, für das Geschäftsjahr 2021 durchgeführt.

Zusammenfassende Beurteilung

Auf der Grundlage unserer Prüfungshandlungen und der von uns erlangten Nachweise sind uns keine Sachverhalte bekanntgeworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass der zusammengefasste nichtfinanzielle Bericht der Gesellschaft nicht in wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit den Anforderungen gemäß § 267a UGB und der „EU-Taxonomie-Verordnung“ (EU-Verordnung 2021/852) übereinstimmt.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats

Die ordnungsgemäße Aufstellung des zusammengefassten nichtfinanziellen Berichts in Übereinstimmung mit den Anforderungen gemäß § 267a UGB und der „EU-Taxonomie-Verordnung“ (EU-Verordnung 2021/852) liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft.

Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft umfasst die Auswahl und Anwendung angemessener Methoden zur zusammengefassten nichtfinanziellen Berichterstattung (insbesondere Auswahl der wesentlichen Themen) sowie das Treffen von Annahmen und die Vornahme von Schätzungen zu einzelnen Nachhaltigkeitsangaben, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten nichtfinanziellen Berichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.

Der Aufsichtsrat hat den zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht zu prüfen.

Verantwortung des Prüfers

Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfungshandlungen und der von uns erlangten Nachweise eine zusammenfassende Beurteilung mit begrenzter Sicherheit darüber abzugeben, ob uns Sachverhalte bekannt geworden sind, die uns zu der Annahme verlassen, dass der zusammengefasste nichtfinanzielle Bericht der Gesellschaft in wesentlichen Belangen nicht mit den gesetzlichen Vorschriften des § 267a UGB und der „EU-Taxonomie-Verordnung“ (EU-Verordnung 2021/852) übereinstimmt.

Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung der österreichischen berufsüblichen Grundsätze zu sonstigen Prüfungen (KFS/PG 13) und zu ausgewählten Fragen bei der gesonderten Prüfung von nichtfinanziellen Erklärungen und nichtfinanziellen Berichten gemäß § 243b und § 267a UGB sowie von Nachhaltigkeitsberichten (KFS/PE 28) sowie der International Standards on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) – Assurance engagements other than audits or reviews of historical financial information – durchgeführt. Danach haben wir unsere Berufspflichten einschließlich der Vorschriften zur Unabhängigkeit einzuhalten und den Auftrag unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Wesentlichkeit so zu planen und durchzuführen, dass wir unsere zusammenfassende Beurteilung mit einer begrenzten Sicherheit abgeben können.

Wir erteilen diesen Bericht auf Grundlage des mit Ihnen geschlossenen Auftrags, dem auch mit Wirkung gegenüber Dritten, die Allgemeine Auftragsbedingungen (AAB) 2018, herausgegeben von der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (https://www.ksw.or.at/desktopdefault.aspx/tabid-209/) zugrunde liegen. Unsere Verantwortlichkeit und Haftung ist analog zu § 275 Abs. 2 UGB gegenüber der Gesellschaft und auch gegenüber Dritten auf die für Abschlussprüfungen von kleinen und mittelgroßen Gesellschaften geltende Haftungshöchstgrenze von EUR 2 Mio. beschränkt.

Bei einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, so dass dementsprechend eine geringere Sicherheit gewonnen wird.

Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers und umfasste insbesondere folgende Tätigkeiten:

  • Beurteilung der Gesamtdarstellung der Angaben und nichtfinanziellen Informationen
  • Kritische Würdigung der Wesentlichkeitsanalyse des Unternehmens unter Berücksichtigung der Anliegen externer Stakeholder durch Befragung der verantwortlichen Mitarbeiter und Einsichtnahme in relevante Dokumente
  • Erlangung eines Überblicks über die verfolgten Konzepte einschließlich der angewandten Due Diligence-Prozesse sowie der Prozesse zur Sicherstellung der realitätsgetreuen Darstellung im zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht durch die Durchführung von Interviews mit den Unternehmensverantwortlichen sowie die Durchsicht der internen Richtlinien, Verfahrensanweisungen und Managementsysteme im Zusammenhang mit nicht finanziellen Belangen/Angaben
  • Erlangung eines Verständnisses der Berichterstattungsprozesse durch Befragung von relevanten Mitarbeitern und Einsichtnahme in ausgewählte Dokumentationen
  • Evaluierung der berichteten Angaben durch analytische Prüfungshandlungen hinsichtlich der nichtfinanziellen Leistungsindikatoren, Befragung von relevanten Mitarbeitern und Einsichtnahme in ausgewählte Dokumentationen
  • Kritische Würdigung der Angaben entsprechend den Anforderungen der „EU-Taxonomie-Verordnung“ (EU-Verordnung 2021/852)
  • Überprüfung des zusammengefassten nichtfinanziellen Berichts hinsichtlich seiner Vollständigkeit gemäß den Anforderungen laut § 267a UGB und der „EU-Taxonomie-Verordnung“ (EU-Verordnung 2021/852)

Die Durchführung der Prüfung, insbesondere sämtliche Gespräche sowie Prüfungshandlungen, wurden aufgrund der andauernden COVID-19-Pandemie und den Corona-Schutzmaßnahmen virtuell durchgeführt. Für den Daten­austausch wurden von uns bereitgestellte Plattformen sowie der Mail- und Postweg genutzt. Befragungen fanden telefonisch sowie mittels Videokonferenzen statt.

Nicht Gegenstand unseres Auftrages ist:

  • die Prüfung der Prozesse und der internen Kontrollen insbesondere hinsichtlich Ausgestaltung, Einrichtung und Wirksamkeit
  • die Durchführung von Prüfungshandlungen an einzelnen Standorten sowie von Messungen bzw. eigenen Beurteilungen zur Prüfung der Verlässlichkeit und Richtigkeit der erhaltenen Daten
  • die Prüfung der Vorjahreszahlen, zukunftsbezogener Angaben oder Daten aus externen Studien
  • die Prüfung der korrekten Übernahme der Daten und Verweise aus dem Jahres- bzw. Konzernabschluss in die nichtfinanzielle Berichterstattung und
  • die Prüfung von Informationen und Angaben auf der Homepage oder weiteren Verweisen im Internet

Gegenstand unseres Auftrages ist weder eine Abschlussprüfung noch eine prüferische Durchsicht von Abschlüssen. Ebenso ist weder die Aufdeckung und Aufklärung strafrechtlicher Tatbestände, wie z.B. von Unterschlagungen oder sonstigen Untreuehandlungen und Ordnungswidrigkeiten, noch die Beurteilung der Effektivität und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung Gegenstand unseres Auftrages.

Verwendungsbeschränkung

Da unser Bericht ausschließlich im Auftrag und im Interesse des Auftraggebers erstellt wird, bildet er keine Grund­lage für ein allfälliges Vertrauen anderer dritter Personen auf seinen Inhalt. Ansprüche anderer dritter Personen können daher daraus nicht abgeleitet werden.

Wien
9. März 2022

PwC Wirtschaftsprüfung GmbH

Mag. (FH) Werner Stockreiter
Wirtschaftsprüfer

gezeichnet