Arbeitsweise und Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse

Der Aufsichtsrat berät den Vorstand bei dessen strategischen Planungen und Vorhaben. Er entscheidet über die ihm durch Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung übertragenen Angelegenheiten. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens zu überwachen. Er setzt sich seit der Hauptversammlung vom 30. Mai 2016 wieder aus zehn Kapitalvertretern (bisher waren es neun Kapitalvertreter) zusammen und ist im Jahr 2016 zu sieben Sitzungen zusammengetreten. Drei Entscheidungen wurden im Umlaufweg getroffen.

Für die Beziehungen zwischen der Gesellschaft und den Mitgliedern ihres Vorstands in dienstrechtlichen und bezugsrelevanten Angelegenheiten ist ein Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten bestellt, der gleichzeitig auch als Nominierungs- und Vergütungsausschuss agiert. Der Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten beschäftigte sich 2016 in vier Sitzungen mit dienstrechtlichen Angelegenheiten der Vorstandsmitglieder sowie mit Fragen der Vergütungspolitik und der Nachfolgeplanung.

Der Arbeitsausschuss des Aufsichtsrats ist nur dann zur Entscheidung berufen, wenn aufgrund der Dringlichkeit der Angelegenheit mit der Entscheidung nicht bis zur nächsten Sitzung des Aufsichtsrats zugewartet werden kann. Die Beurteilung der Dringlichkeit obliegt dem Vorsitzenden. Über Beschlüsse ist in der nächsten Sitzung des Aufsichtsrats zu berichten. Der Arbeitsausschuss kann grundsätzlich in allen Angelegenheiten entscheiden, die dem Aufsichtsrat obliegen; Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und kraft Gesetzes dem Gesamtaufsichtsrat vorbehaltene Angelegenheiten sind jedoch ausgenommen. Der Arbeitsausschuss hielt 2016 keine Sitzung ab. Er hat eine Entscheidung im Umlaufweg getroffen.

Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats nimmt die ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben wahr. Der Prüfungsausschuss tagte in vier Sitzungen unter Beiziehung des (Konzern-)Abschlussprüfers, behandelte sämtliche Abschlussunterlagen, den -Bericht und den Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands; weiters wurde die Planung der Abschlussprüfungen 2016 der Gesellschaften der Unternehmensgruppe mit dem Abschlussprüfer erörtert, und der Abschlussprüfer berichtete über die Ergebnisse von Vorprüfungen. Im Besonderen wurden dem Prüfungsausschuss quartalsweise die Berichte der Internen Revision über Prüfungsgebiete und wesentliche Feststellungen aufgrund durchgeführter Prüfungen zur Verfügung gestellt.

Der Veranlagungsausschuss berät den Vorstand bei dessen Veranlagungspolitik; er hat keine Entscheidungsbefugnis. Der Veranlagungsausschuss beriet in vier Sitzungen über die Strategie in der Kapitalveranlagung, Fragen der Kapitalstruktur und über die Ausrichtung des Risiko- und des Asset-Liability-Managements.

Der IT-Ausschuss wurde am 7. September 2016 neu geschaffen. Seine Aufgaben und Befugnisse umfassen die laufende Kontrolle des Projektfortschritts zur Umsetzung der UNIQA Insurance Platform (neues IT-Kernsystem), insbesondere in Bezug auf die Einhaltung des Finanzierungsrahmens.

Der IT-Ausschuss beschäftigte sich in einer Sitzung und einem Beschluss im Umlaufweg mit der Vorbereitung der Entscheidung über die Auftragsvergabe zur Umsetzung der UNIQA Insurance Platform.

Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden haben die Aufsichtsratsmitglieder über die Sitzungen und die Arbeit der Ausschüsse unterrichtet.

Betreffend die Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse wird weiters auf die Ausführungen im Bericht des Aufsichtsrats verwiesen.

Corporate Governance
Corporate Governance bezeichnet den rechtlichen und faktischen Rahmen für die Leitung und Überwachung von Unternehmen. Corporate-Governance-Regelungen dienen der Transparenz und stärken damit das Vertrauen in eine verantwortliche, auf Wertschöpfung gerichtete Unternehmensleitung und -kontrolle.